Gegenstand der Abmahnung

Am 28.6.2018 hat die AS ecom GmbH durch die JUSTUS Rechtsanwalts-GmbH, Windmühlenstraße 15, 31535 Neustadt eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jörg Feldmann. Dieser teilt mit, dass Gegenstand seiner Beauftragung die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche sei.

 

Täuschung über Gewerblichkeit bei eBay führt zu Abmahnung

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, durch seine Anmeldung bei eBay als privater Verkäufer den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, er sei Verbraucher und nicht gewerblich tätig.

 

Der Abgemahnte und der Abmahner stünden in einem Wettbewerbsverhältnis. Die Anzahl der Bewertungen als Verkäufer seien für eine Privatperson unüblich. Der Abgemahnte sei daher im Geschäftsverkehr als gewerblich einzustufen.

 

Die AS ecom GmbH habe ihm gegenüber einen Anspruch, dass er es künftig unterlassen werde, auf eBay den Eindruck zu erwecken, er sei ein Verbraucher und kein Unternehmer. Gem. Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG liege stets eine unzulässige geschäftliche Handlung vor, wenn ein Unternehmer unwahre Angaben mache.

 

Unternehmer sei nach der Legaldefinition in § 14 Abs. 1 BGB und § 2 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen und selbstständigen beruflichen Tätigkeit handele.

 

Bei den von dem Abgemahnten angebotenen und verkauften Produkten handele es sich nicht um Produkte, die gewöhnlich in der Menge einem privaten Haushalt auftauchen würden. Die Zahl und die Eigenschaften der angebotenen Artikel würden somit die Unternehmereigenschaft indizieren. Art und Weise seiner Angebote, nämlich die nahe zeitliche Aufeinanderfolge und die Verwendung der „Sofort-Kaufen“-Option würden ebenso auf ein unternehmerisches Handeln hinweisen. Schließlich sei die hohe Zahl der abgegebenen Käuferbewertungen ein deutliches Indiz für die Unternehmereigenschaft.

 

Bis zum 9.7.2018 habe er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Neben den Unterlassungsansprüchen habe die AS ecom GmbH gemäß § 12 Abs. 1 UWG einen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte die nachfolgenden Schadensersatzpositionen erstatte: Ermittlungen der Daten des Abgemahnten und Schadensersatz werden in Höhe von 250,00 € geltend gemacht. Die außergerichtlichen Gebühren werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 € berechnet, summieren sich auf 745,40 € netto und seien zahlbar bis zum 9.7.2018.

 

Rechtsanwalt Jörg Feldmann weist den Abgemahnten sodann darauf hin, dass sollte er die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht oder nur verändert abgeben und/oder die vorgenannten Schadenspositionen nicht erstatten, er ohne weitere Mitteilung der Abmahnerin empfehlen werde, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung AS ecom GmbH

wegen Täuschung über Gewerblichkeit bei eBay

vertreten durch JUSTUS Rechtsanwalts-GmbH, Rechtsanwalt Jörg Feldmann

Stand: 06/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.