Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 05.11.2015 hat Ali Senpinar, Inhaber der Firma AS Finanz & Vermittlungen Ali Senpinar durch Rechtsanwalt Johannes W. Dietze eine Abmahnung wegen unzulässiger Werbung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Dietze führt aus, dass sich der Abgemahnte und der Abmahner auf dem Markt für Baufinanzierungskredite in Deutschland bestätigen würden und dabei u.a. auch im Großraum Stuttgart. Die Internetwerbung des Abgemahnten sei in Stuttgart ohne weiteres empfangbar und es sei auch nicht ersichtlich, dass diese sich zumindest nicht auch an Nutzer im Großraum Stuttgart richten würde. Die Internetwerbung des Abgemahnten enthalte insoweit keine Einschränkung, im Übrigen sei die AS Finanz & Vermittlungen Ali Senpinar bundesweit tätig. Damit liege ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht.

 

Abmahnung „Die besten Konditionen für Ihre Baufinanzierung“

Mit seinem Internetauftritt bewerbe der Abgemahnte derzeit, zumindest am 05.11.2015, unter bzw. neben Aussagen „Die besten Konditionen für Ihre Baufinanzierung“, „Wir suchen Ihnen aus über 50 Kreditinstituten die günstigsten Konditionen aus“ u.a.m. Baufinanzierungskredite mit Zinssätzen wie z.B. „Unsere aktuellen Topkonditionen 10 Jahre fest – 1,19 %*“, wobei die Sternchenauflösung einige Zeilen weiter unten erscheine.

 

Zunächst sei festzustellen, dass es sich bei diesen Äußerungen um Werbung im Rechtssinne handele. Diese folge aus Art. 2 lit. A der Richtlinie 2006/114/EG, wo es heiße, dass unter den Werbebegriff „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs [falle] mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern.“ Da in den genannten Werbeaussagen des Abgemahnten Zinssätze bzw. zumindest ein Zinssatz beworben werde, sei die Preisangabenverordnung einschlägig. Diese Werbung verstoße allerdings gegen die PAngV, so Rechtsanwalt Dietze. Konkret fehle es in der vorliegenden Werbung des Abgemahnten an der Pflichtangabe des Sollzinssatzes, des Nettodarlehensbetrages und des effektiven Jahreszinses in klarer, verständlicher und auffallender Weise. Derartige Angaben würden lediglich als sog. „Beispielrechnung“ erscheinen und dazu in Fußnotenform als Sternchenauflösung.

 

Auffallend im Sinne dieser Vorschrift sei eine Information jedoch nur dann, wenn sie in besonderer Weise gegenüber anderen Informationen optisch, akustisch oder sonst wahrnehmbar hervorgehoben werde. Ein Sternchenhinweise genüge nicht den Anforderungen.

 

Kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 13.11.2015 eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Formulierungsvorschlag einer solchen ist der Abmahnung beigefügt.

 

Die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren werden anhand eines Gegenstandswertes in Höhe von 15.000,00 € berechnet. Der Abgemahnte wird daher dazu aufgefordert die Gebühren in Höhe von 865,00 € bis zum 23.11.2015 zu zahlen.

Abmahnung AS Finanz & Vermittlungen Ali Senpinar, Inhaber Ali Senpinar

wegen unzuläsiger Werbung (Kreditangebot)

vertreten durch Rechtsanwalt Johannes W. Dietze

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.