Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Cornelius Matutis, August-Bebel-Straße 27, 14482 Potsdam zur Überprüfung vor, die dieser im Auftrag von Frau Astrid Kessler am 17.01.2017 ausgesprochen hat.

 

Gegenstand seiner Beauftragung sei die Geltendmachung urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.

 

Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Nutzung von Lichtbildern

Rechtsanwalt Matutis moniert, dass es sich bei dem Angebot zu dem Artikel „HANDY HÜLLE + Panter GLAS FOLIE“ um Fotografien handele, die seine Mandantschaft erstellt habe und welche aufwendig und professionell zur Produktpräsentation bearbeiten worden seien. Diese Fotos seien als Lichtbilder urheberrechtsfähig gem. § 72 Abs. 1 UrhG. Der Urheberschutz umfasse auch Fotos von Gegenständen oder Produkten, die reinen Informationscharakter hätten.

 

Frau Astrid Kessler hätte daher gegenüber dem Abgemahnten einen Anspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG.

 

Der Schadensersatz werde auf Grundlage des Betrages berechnet, den der Verletzte als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Es werde für das hier verwendete Bildmaterial der Betrag von einmalig 200 EUR als Schadensersatz angesetzt.

 

Widersprüchliche Widerrufsfristen als Wettbewerbsverletzung

Rechtsanwalt Matutis führt sodann aus, dass seine Mandantin auch habe feststellen müssen, dass das Angebot des Abmahnten auf eBay auch weitere Rechtsverletzungen enthalte, die wettbewerbsrechtlich relevant seien.

 

Bei der Widerrufsbelehrung habe er unter Frist „1 Monat“ angegeben, in der Widerrufsbelehrung schreibe er jedoch „30 Tage“.

 

In dieser Widerrufsbelehrung informiere er gesetzeswidrig, dass Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden müssten. Dies sei aber ein Verstoß gegen die geltende Regelung des § 357 I BGB, in welchem eindeutig geschrieben sei, dass die empfangenen Zahlungen innerhalb von höchstens 14 Tagen zurückzuzahlen seien.

 

Auch einen Link zu OS-Plattform halte der Abgemahnte nicht bereit.

 

Darüber hinaus gehe die verwendete Klausel „Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden“ zu weit.

 

Weiter wird moniert, dass der Abgemahnte unwahre Angaben in seinem Angebot mache, da er schreibe, dass seine Produktbilder im eigenen Fotostudio erstellt worden seien. Dies stünde im Widerspruch zum Bilderklau.

 

Aus der Rechtsverletzung würden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunftserteilung folgen.

 

Ihm werde eine Frist zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung bis zum 24.01.2017 gesetzt. Als Kulanz werde angeboten, den Schadensersatzbetrag mit pauschal 400 EUR zu beziffern.

 

Rechtsanwaltsgebühren würden sich nach einem Gegenstandswert von 23.600 EUR berechnen und summieren sich auf 1.044,40 EUR. Zahlbar sei der Gesamtbetrag in Höhe von 1.644,40 EUR bis zum 30.01.2017.

Abmahnung Astrid Kessler

wegen Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen

vertreten durch Rechtsanwalt Cornelius Matutis

Stand: 01/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.