Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Eugen Boss, Hansastraße 30, 44137 Dortmund vom 31.7.2019 zur Überprüfung vor, die im Auftrag von Herrn Atilla Aslantürk, geschäftlich handelnd unter Twin Trade, ausgesprochen wurde.

 

Fehlende Registrierung Verpackungsregister führt zu Abmahnung

Der Bevollmächtigte des Abmahners teilt mit, dass seine Mandantschaft ebenso wie der Abgemahnte im Onlinehandel mit Elektroartikeln tätig sei.

 

Die Kanzlei Eugen Boss habe festgestellt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens seiner Registrierungspflicht und Erklärung über seine Systembeteiligungspflicht gemäß dem Verpackungsgesetz nicht nachgekommen sei.

 

Der Vertrieb seiner Waren sei daher unrechtmäßig erfolgt.

 

Er habe sich gegenüber Herrn Atilla Aslantürk einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft, der sofort zu unterlassen sei.

 

Rechtsanwalt Bosse teilt mit, dass sein Mandant ihn ermächtigt habe, dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses zu geben.

 

Er werde daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung binnen 3 Werktagen vom Datum des Schreibens an, abzugeben.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden auf Grundlage eine Gegenstandswertes von 3.000 Euro in Höhe von 221,00 Euro geltend gemacht und seien binnen 14 Tagen zahlbar. Im Hinblick auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Abmahners erfolge eine Berechnung der Umsatzsteuer nicht.

 

Rechtsanwalt Atilla Aslantürk weist darauf hin, dass die Wiederholungsgefahr eines Wettbewerbsverstoßes nur durch Abgabe einer der vorstehenden Erklärungen entsprechenden Unterlassungsverpflichtungsklärung als beseitigt betrachtet werde.

Abmahnung Atilla Aslantürk, geschäftlich handelnd unter Twin Trade

wegen fehlender Registrierung Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

vertreten durch Rechtsanwalt Eugen Boss

Stand: 07/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.