Gegenstand der Abmahnung

Am 6.9.2018 hat die Image Law Rechtsanwaltskanzlei, Ballindamm 39, Europakontor, 20095 Hamburg eine Abmahnung im Auftrag der Aurora Photos Ltd. ausgesprochen.

 

Unlizenzierte Verwendung von Bildern führt zu Schadensersatzforderung

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter führt aus, dass seine Mandantschaft als Bildagentur die weltweiten ausschließlichen Lizenzrechte an den nachfolgend näher bezeichneten Lichtbildern halten würde. Sämtliche Lichtbilder seien im Sinne des § 10 Abs. 2 Urhebergesetz mit dem Agenturlogo „Aurora“ veröffentlicht worden.

 

Gegenstand der Beauftragung der Image Law Rechtsanwaltskanzlei sei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der der Aurora Photos Ltd. aufgrund von Urheberrechtsverletzungen gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zustehen würde. Hier neben seien die Ansprüche auch aus dem Eingriff in die Lizenzierungspraxis seiner Mandantschaft unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung begründet. Der Abgemahnte verwende auf seiner Webseite gemäß einem anliegenden Screenprint Lichtbilder, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes der vorgenannte Rechteinhaber sei. Eine Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung durch diesen liege im vorliegenden Fall nicht vor, bzw. konnte nicht ermittelt werden. Für die unberechtigte Nutzung schulde der Abgemahnte daher Schadensersatz.

 

Auf Basis einer Lizenzanalogie könne dasjenige gefordert werden, was zwischen dem Abgemahnten und seiner Mandantschaft bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung des Lichtbildes als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Hier neben sei der Anspruch auch nach §§ 812 ff. BGB begründet. Die Voraussetzungen seien dadurch erfüllt, dass durch den rechtswidrigen Eingriff der Gebrauch des immateriellen Schutz Gegenstandes erlangt worden sei, der allein seiner Mandantschaft zugewiesen gewesen sei. Da der Gebrauch nicht herausgegeben werden könne, sei dessen Wert zu ersetzen. Für das von dem Empfänger des mir vorliegenden Schreiben genutzte Lichtbild sei auf Basis der eigenen am Markt gültigen Aurora Lizenzbedingungen eine hypothetische Lizenzgebühr als Schadensersatz anzusetzen. Die Lizenzbedingungen könnten auf der Seite des Rechteinhabers unter Angabe der Image ID eingesehen werden.

 

Als Schadensersatz werden für Online-Nutzungen, Internet auf Homepage, je Bild mindestens online seit 2014-07-11, Bildanzahl 1 x, 904 € geltend gemacht.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 904 € berechnet und summieren sich auf 124 €. Rechtsanwalt Dr. Richter führt aus, dass der Eingang der Gesamtsumme in Höhe von 1.028 € bis zum 20.09.2018 erwartet werde.

 

Mit Eingang des Betrages würde die Angelegenheit Ihre vollständige Erledigung finden. Das Lichtbild sei jedoch trotz Schadensersatzleistung von der Webseite zu löschen.

Abmahnung Aurora Photos Ltd.

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Image Law Rechtsanwaltskanzlei

Stand: 09/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.