Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung der Avanto GmbH durch die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer, Metzelstraße 30, 54290 Trier vom 13.07.2015 vorliegen. Gegenstand dieser Abmahnung sind Wettbewerbsverstöße beim Verkauf von Zubehör für Mobiltelefone und Computer. Sowohl der Abgemahnte als auch der Abmahner würden Produkte aus diesem Sortiment im Onlinehandel verkaufen, was ein konkretes Wettbewerbsverhältnis begründen würde.

 

Der Abgemahnte würde beispielsweise auf der Verkaufsplattform eBay Schutzhüllen für Mobiltelefone mit der Bezeichnung „IPHONE 5C – LEDERTASCHE – FLP CASE – SCHUTZHÜLLE – NEU – TOP – – AUSVERKAUF –“ bewerben. Mit dem beschreibenden Begriff „Ledertasche“ vermittele der Abgemahnte seinen Kaufinteressenten den Eindruck, die angebotene Schutzhülle sei aus echtem Leder verarbeitet. Tatsächlich würde dieser Artikel jedoch aus Kunstleder bestehen.

 

Abmahnung der Avanto GmbH erhalten?

Dabei würde die Irreführung des Interessenten dadurch vertieft, dass im oberen Bereich des Angebots mit der Schaltfläche für die Durchführung des Kaufs keinerlei Hinweise auf die tatsächlich verwendeten Materialien zu finden seien. Dass der Erwerber im weiteren Verlauf des Angebots in Erfahrungen bringen könne, dass die Schutzhüllen aus Kunstwildleder oder Wildlederimitat hergestellt seien, sei unbeachtlich. Die Avanto GmbH lässt mitteilen, dass wenn ein Kunstlederprodukt in der herausgestellten Angebotsbezeichnung mit „Leder“ beworben werde, dies eine wettbewerbswidrige Irreführung des beteiligten Verkehrs im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG sei.

 

Weiter monieren die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer, dass auch das Impressum des Abgemahnten wettbewerbswidrig sei. Zunächst müsse das Impressum des ausgeschriebenen Vor- und Zunamen des Anbieters enthalten. Die Namensangabe „F.K.“ erfülle diese Voraussetzungen nicht. Zwingender Bestandteil des Impressums sei zudem die Adresse der elektronischen Post. Auch diese Adresse fehle in dem Impressum des Abgemahnten vollständig.

 

Auch die Angabe „Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Register: DE….“ sei irreführen, da es sich hier um die Umsatzsteueridentifikationsnummer und nicht um eine Registrierung in dem Handelsregister oder einem Handelsregister vergleichbaren Register handele.

 

Widerrufsbelehrung ist auch Gegenstand der Abmahnung

Schließlich sei auch die von dem Abgemahnten verwendete Widerrufsbelehrung zu beanstanden. Gemäß Art. 246 Abs. 3 EGBGB habe die Belehrung über das Widerrufsrecht deutlich gestaltet zu sein. Dabei genüge eine Widerrufsbelehrung dem Deutlichkeitsgebot nicht, wenn sie für einen durchschnittlichen Verbraucher nur mit großer Mühe lesbar sei, weil jegliche Untergliederung des Textes – insbesondere Zwischenüberschriften und Absätze – fehlen. Bei dem Abgemahnten sei die Widerrufsbelehrung als durchgehender Text abgebildet.

 

Auch inhaltlich sei diese zu beanstanden, so die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer im Auftrag der Avanto GmbH. hierzu wird ausgeführt: Während es in dem Angebot des Abgemahnten einerseits heißen würde, die Widerrufsfrist betrage 14 Tage, spreche die Widerrufsbelehrung selbst von einer Widerrufsfrist von 1 1 Monat, so dass der Verbraucher nicht erkennen könne, welche Frist maßgeblich sei.

 

Auch die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist sei unzutreffend.

Es ergeht sodann der Hinweis, dass der Abgemahnte zwar ein Muster-Widerrufsformular vorhalten würde, es aber pflichtwidrig versäume, den Verbraucher darüber in Kenntnis zu setzen, dass er dieses Formular zur Ausübung des Widerrufsrechts zwar verwenden könne, es aber nicht verwenden müsse. Auch dies sei unzulässig und wettbewerbswidrig.

 

Der Abgemahnte wird zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufgefordert, die genannten Wettbewerbsverstöße unverzüglich einzustellen und eine ausreichende Unterlassungserklärung bis zum 21.07.2015 unterzeichnet zurückzugeben. Ein Muster für eine solche Unterlassungserklärung sei dem Schreiben beigefügt.

 

Kosten der Avanto GmbH Abmahnung

Gemäß § 12 Abs. 1 UWG habe der Abgemahnte die der Avanto GmbH entstandenen Kosten der Abmahnung zu tragen. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR berechnet und belaufen sich auf 1.141,70 EUR netto (1,3 Geschäftsgebühr i.H.v. 1.121,70 EUR zzgl. Auslagen i.H.v. 20 EUR) zzgl. Kosten des Testkaufs i.H.v. 102,45 EUR. Insgesamt werden 1.244,15 EUR bis zum 28.07.2015 gefordert. Die Kosten des Testkaufs würden sich zusammensetzen aus einem Betrag in Höhe von 100 EUR netto, die das von dem Abmahner beauftragte Unternehmen berechne, sowie den für die Durchführung des Kaufs aufgewendeten Kaufpreises und Versandkosten. Der Kaufgegenstand würde dem Abgemahnten nach Erstattung des vorgenannten Betrages sowie der Rücksendekosten selbstverständlich zurückgegeben werden.

Abmahnung Avanto GmbH

wegen Bewerbung von Kunstleder mit Begriff Leder, fehlerhaftem Impressum, falscher Angaben in Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer

Stand: 07/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.