Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt ein Abmahnschreiben der Kanzlei Rudolph, Sachbearbeiter Rechtsanwalt Matthias Kiunka, Gustav-Radbruch-Straße 7, 32423 Minden vor, das diese im Auftrag von Herrn Axel Weichert verfasst haben.

 

Rechtsanwalt Kiunka teilt mit, dass sein Mandant Motorsportfotograf sei und kürzlich festgestellt habe, dass der Abgemahnte bei eBay ein Foto des Abmahners von einem Mercedes Benz 190E Evo 2 DTM Rennwagen als bedrucktes Blechschild zum Verkauf anbiete.

 

Für das verwendete Foto habe der Fotograf Axel Weichert keinerlei Freigabe zur Reproduktion erteilt. Durch die Verwendung würde der Abgemahnte die ausschließlichen Nutzungsrechte des Abmahners verletzen, so Rechtsanwalt Matthias Kiunka von der Kanzlei Rudolph.

 

Die Abmahnung des Fotografen Axel Weichert

Weiter heißt es, dass in der Herstellung und/oder im Vertrieb des in Rede stehenden Schildes eine Vervielfältigung und Verbreitung des Fotos liegen würde. Aufgrund der unberechtigten Verwendung stünden dem Abmahner Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz gemäß §§ 97, 101 UrhG zu. Darüber hinaus sei dieses Vorgehen auch wettbewerbswidrig und begründe Ansprüche seines Mandanten aus §§ 3, 4 Nr. 9a), 8, 9 UWG.

 

Rechtsanwalt Kiunka weist den Abgemahnten sodann darauf hin, dass die von dem Abgemahnten begangene Rechtsverletzung nach ständiger Rechtsprechung eine Wiederholungsgefahr begründen würde, die nur durch Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden könne. Eine Frist zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung werde bis zum 17.09.2016 gesetzt.

 

Bis zum 22.09.2016 solle der Abgemahnte Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen geben sowie die Kosten der Kanzlei Rudolph in Höhe von 745,40 EUR (Gegenstandswert: 10.000 EUR) erstatten. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche würde sich der Abgemahnte vorbehalten.

Abmahnung Axel Weichert

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Kanzlei Rudolph

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.