Gegenstand der Abmahnung
Ein Abgemahnter hat mir eine Abmahnung der BALROG UG, vertreten durch den Geschäftsführer Jacub Zasadzinski, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Levent Göktekin, Boppstraße 7, 10967 Berlin vom 14.10.2015 zur Überprüfung übermittelt.
Vorliegend geht es um Wettbewerbsverstöße, die der Abgemahnte begangen haben soll. Die Abmahnerin betreibe ein Handelsgewerbe, in dem sie u.a. über die Internetplattform eBay unter dem Account „greenbright5“ u.a. auch Kleidungsartikel anbiete. Rechtsanwalt Göktekin führt aus, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay ebenfalls als gewerblicher Händler auftrete und dort u.a. den Verkauf von Kleidungartikeln bewerben würde. Somit würde dieser mit der BALROG UG, vertreten durch den Geschäftsführer Jacub Zasadzinski, in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG stehen.
Gegenstand der Abmahnung der BALROG UG
Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten unrichtige, wettbewerbswidrige Angaben machen würde. So würden die im Rahmen der Artikelbeschreibung zu einem näher bezeichneten Angebot gemachten Aussagen
„100 % Originalware!“
„Ladenpreis beträgt 185,-€“
wettbewerbswidrig sein.
Rechtsanwalt Göktekin kritisiert, dass Verbraucher durch die Angabe eines „Ladenpreises“ und einer scheinbaren Ersparnis in die Irre geführt werden würden. Schon im Urteil vom 20.07.2006 (AZ: 1 ZR 228/03) habe der BGH ausgeführt, dass derjenige unlauter im Sinne des § 3 UWG handele, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwider handele, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Zu diesen Vorschriften würde auch § 6 TDG (jetzt § 5 TMG) gehören, da diese Vorschrift verbraucherschützenden Charakter habe und für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen solle.
Werbung mit „Originalware“
Durch den Zusatz, dass er „Originalware“ anbiete, verstoße der Abgemahnte gegen § 5 UWG, so die BALROG UG, vertreten durch den Geschäftsführer Jacub Zasadzinski. Durch diese Angaben würden Verbraucher in die Irre geführt. Dadurch impliziere der Abgemahnte, dass anderweitige Mitbewerber, wie seine Mandantin, Plagiate anbieten würden, so Rechtsanwalt Göktekin weiter. Der Hinweis auf die Echtheit der Ware verstoße unter dem Gesichtspunkt der Werbung mit Selbstverständlichkeiten gegen § 5 UWG. Grundsätzlich sei jeder Verkäufer – wenn er nicht etwas anderes mitteile – verpflichtet, Originalware zu liefern. Mit der auffällig von dem Abgemahnten herausgestellten Zusage „Original“ täusche dieser vor, den Verbraucher einen besonderen Vorteil zu bieten, nämlich ein „Mehr“ an Leistung zu versprechen, als nicht ohnehin schon vertraglich oder gesetzlich geschuldet sei.
Laut Rechtsanwalt Göktekin „Keine Bagatellverstöße“
Es handele sich vorliegend auch nicht um eine unwesentliche Bagatelle, sondern um erhebliche Wettbewerbsverstöße, denn das Vorbringen, dass der angeblich tatsächliche „Originalpreis“ weitaus höher liege sei wesentlich für die Entscheidungsfähigkeit des Verbrauchers. Weiter heißt es in der Abmahnung vom 14.10.2015, dass die Angaben für Wettbewerber und Kunden erheblich seien, da sie die Kaufentscheidung von Verbrauchern nach § 3 Abs. 2 sehr stark beeinflussen würden.
Sodann wird der Abgemahnte aufgefordert, dieses Verhalten zu unterlassen und bis zum 26.10.2015 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus werden Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 10.000 EUR geltend gemacht, die sich auf 745,40 EUR netto summieren. Diese sind zahlbar bis zum 30.10.2015.
Abmahnung BALROG UG, vertreten durch den Geschäftsführer Jacub Zasadzinski
wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten („Originalware“) und dem Begriff „Ladenpreis“
vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin
Stand: 10/2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.