Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Heldt, Zülch & Partner, Holstenwall 10, 20335 Hamburg vor, die diese im Auftrag von Frau Barbara Schuller am 14.3.2017 ausgesprochen haben. Unterzeichnet ist das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Heiner Heldt. Hintergrund sei eine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung eines von der Abmahnerin erstellten Lichtbildes durch den Abgemahnten auf seiner Internetpräsenz.

 

Die Barbara Schuller Abmahnung

Rechtsanwalt Heldt führt aus, dass der Abgemahnte hiermit gegen die Rechte von Frau Barbara Schuller verstoßen würde. Diese habe ihm nicht das Recht eingeräumt, das Lichtbild auf seiner Website zur Bewerbung seines Angebotes zu verwenden. Er sei der Abmahnerin gegenüber zur Unterlassung der Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) des Lichtbildes wie auf der genannten Webseite verpflichtet (vgl. § 97 Abs. 1 UrhG). Dieses Verlangen gehe nicht über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus.

 

Die Rechtsanwälte Heldt Zülch und Partner würden darauf hinweisen, dass es nicht ausreichen würde, das Lichtbild nur von der Webseite zu entfernen. Nur durch die Entfernung des Bildes und z.B. die Abgabe einer mit Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung werde die Wiederholungsgefahr beseitigt und ein drohendes gerichtliches Verfahren verhindert.

 

Der Abgemahnte werde darauf hingewiesen, dass er für die unberechtigte Bildnutzung auch haften würde, wenn der Internetauftritt nicht von ihm selbst erstellt worden sei, sondern ein Dritter (z.B. eine Werbeagentur) mit der Erstellung beauftragt worden sei. Die Rechtsanwälte Heldt Zülch und Partner hätten den Abgemahnten daher zur außergerichtlichen Ausräumung der Wiederholungsgefahr, z.B. durch die Abgabe einer rechtsverbindlichen und ausreichend strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, bis spätestens zum 23.3.2017 aufzufordern.

 

Aufgrund der Rechtsverletzung sei er verpflichtet, Frau Barbara Schuller Auskunft zu erteilen über den Umfang der Rechtsverletzung, insbesondere die Dauer der Nutzung des Fotos in der beanstandeten Form.

 

Des Weiteren sei er zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Nach der bei den Bevollmächtigten vorliegenden Dokumentation verwende er das Bild mindestens zwischen dem 7.6.2015 und 15.32016, so dass sich ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 930,00 € nach der MFM-Tabelle ergebe, der sich aus der Nutzungsdauer (465,00 €) und dem Aufschlag wegen fehlender Urhebernennung (465,00 €) zusammensetze. Auf diesen Betrag werde ein Abschlag von 40 % berechnet, so dass ein Betrag in Höhe von 558,00 € gefordert werde. Frau Barbara Schuller sei bereit, den Auskunfts- und Schadensersatzanspruch mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 450,00 € abzugelten.

 

Des Weiteren habe der Abgemahnte den Abmahner von den durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Heldt Zülch & Partner entstandenen Kosten freizuhalten, die ihm in Höhe von 413,64 € nach einem Gegenstandswert von 4.000 € aufgegeben werden würden.

 

Die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 863,64 € habe bis zum 22.3.2017 zu erfolgen.

Abmahnung Barbara Schuller

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Heldt Zülch & Partner

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.