Gegenstand der Abmahnung
Die BAVARIAN HOUSE GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Grünecker PartG mbH hat eine sehr umfangreiche Abmahnung wegen diverser Verstöße gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung ausgesprochen. Der Abgemahnte soll es unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland
a. Lebensmittel im Internet anzubieten und auszuliefern, ohne auf darin beinhaltete Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe gemäß Anhang II der Verordnung Nr. 1169/2011 vom 25.10.2011 hinzuweisen, die im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, insbesondere
• Speisen anzubieten und auszuliefern, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass diese
– glutenhaltiges Getreide, insbesondere Weizen sowie daraus hergestellte Erzeugnisse,
– Krebstiere oder daraus gewonnene Erzeugnisse,
– Eier oder daraus gewonnene Erzeugnisse,
– Fisch oder daraus gewonnene Erzeugnisse,
– Sojabohnen oder daraus gewonnene Erzeugnisse enthalten,
– Milch oder daraus gewonnene Erzeugnisse
und/oder
– Sellerie oder daraus gewonnene Erzeugnisse enthalten;
• Getränke anzubieten und auszuliefern, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass diese Sulphite enthalten,
und/oder
• Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, insbesondere Wein und Mischgetränke, im Internet anzubieten und auszuliefern, ohne den vorhandenen Alkoholgehalt in Volumenprozent anzugeben;
b. im Rahmen des Internetauftritts, insbesondere unter www.lieferando.de, kein Impressum mit den erforderlichen Angaben gemäß § 5 TMG bereitzuhalten, wie den Namen und die Rechtsform, das Handelsregister und die Registernummer, eine E-Mail-Adresse und eine Umsatzsteueridentifikationsnummer;
und/oder
c. im Internet, insbesondere unter www.lieferando.de, gegenüber Verbrauchern Lebensmittel mit einer Preisangabe zu bewerben, ohne den Grundpreis anzugeben;
Der Abgemahnte soll eine 1,5 Geschäftsgebühr auf Basis eines Streitwerts in Höhe von EUR 75.000,00 zuzüglich EUR 20,00 Auslagenpauschale, d.h. insgesamt EUR 2.019,50, erstatten.
Frist: 07.04.2015, 16:00 Uhr
Abmahner: BAVARIAN HOUSE GmbH
Vertreter des Abmahners: Grünecker PartG mbH Rechtsanwälte
Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Dr. Holger Gauss
Grund der Abmahnung: Verstöße gegen EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EU-Verordnung Nr. 1169/2011, LMI-VO)
Stand: 27.3.2015
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.