Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 09.11.2016 haben die Rechtsanwälte Lentze Stopper, Widenmayerstraße 28, 80538 München im Auftrag der FC Bayern München AG eine Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner, Rechtsanwalt Dr. Felix Holzhäuser, teilt hierin mit, dass der FCB die Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in Ticketing-Angelegenheiten beauftragt habe.

 

In dem mir vorliegenden Abmahnschreiben heißt es, dass der FCB ebenso wie andere Bundesligisten auch, ein nachhaltiges Interesse daran habe, den Schwarzhandel mit Tickets zu unterbinden, um einen unkontrollierten Handel mit Tickets zum Schutz der eigenen Fans zu bekämpfen. Es sei nur dann möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen und Gewalttätigkeiten in den Stadien durch bekannte Hooligans zu verhindern, wenn die Clubs weitgehend kontrollieren könnten, welche Personen Tickets erwerben würden. Bei einem anonymen Verkauf über Online-Verkaufsplattformen wie eBay sei eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Darüber hinaus solle weiterhin eine möglichst flächendeckende Versorgung der Fans mit Tickets zu erschwinglichen Preisen gewährleistet werden. Dieses Ziel werde konterkariert, wenn Tickets von Händlern aufgekauft und dann gewinnbringend zu deutlich höheren Preisen weiterveräußert werden würden.

 

Abmahnung Ticketverkauf eBay

Die Rechtsanwälte Lentze Stopper teilen dem Abgemahnten mit, dass Gegenstand der Abmahnung der Vorwurf sei, dass Tickets des FCB in der Saison 2016/2017 im Rahmen einer Auktion über den eBay-Account des Abgemahnten eingestellt worden seien und dadurch die Rechte und ATGB der Abmahnerin verletzt wurden. So habe der Abgemahnte nicht die ATGB abgebildet. Weiter wird eine unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos der FC Bayern München AG moniert. Als dritten Punkt wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass er die Tickets öffentlich bei eBay angeboten habe.

 

Aufgrund der Rechtsverletzungen habe ihre Mandantin gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung und Zahlung einer Vertragsstrafe. Zudem könne sie weitere Sanktionen nach den ATGB verhängen.

 

Rechtsanwalt Dr. Holzhäuser schreibt, dass seine Mandantin die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen von dem Empfänger des Abmahnschreibens verlangen könne. Daher sei es von diesem ab sofort zu unterlassen, Tickets für Veranstaltungen des FCB unter Verstoß gegen Bestimmungen der ATGB, insbesondere im Internet, z.B. auf der Online-Verkaufsplattform eBay bzw. eBay-Kleinanzeigen zu veräußern. Der Unterlassungsanspruch könne nur durch eine von dem Abgemahnten unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erfüllt werden. Zur Abgabe werde ihm eine Frist bis zum 25.11.2016, 18:00 Uhr gesetzt.

 

Weiter sei der Abgemahnte zur Tragung der im Rahmen der Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen verpflichtet. Die FC Bayern München AG sei im Sinne einer vergleichsweisen Einigung mit der Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 250,00 EUR einverstanden, sofern dieser Betrag bis zum 25.11.2016 gezahlt werden würde.

 

Sofern die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet bei den Rechtsanwälten Lentze Stopper eingereicht werde, behalte sich deren Mandantin zudem ausdrücklich vor, nach den ATGB mögliche weitere Sanktionen zu verhängen, insbesondere eine Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von 2.500,00 EUR gegen den Abgemahnten auszusprechen. Zudem stünde ihr ein Auskunftsrecht zu. Der Abgemahnte sei verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen veräußert worden seien.

Abmahnung FC Bayern München AG

wegen Ticketverkauf über eBay

vertreten durch Rechtsanwälte Lentze Stopper

Stand: 11/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.