Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt ein Schreiben der Rechtsanwälte Zickmann & Keßler, Römerstraße 18-20, 55543 Bad Kreuznach vom 02.12.2016 vor, mit dem diese im Auftrag der Firma BeautyFreundin, Inhaberin Karoline Hunoltstein eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Unterzeichnet ist das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sascha Michael Keßler.

 

Fehlendes Muster-Widerrufsformular als Abmahngrund

Der Sachbearbeiter informiert, dass Gegenstand seiner Beauftragung eine von dem Abgemahnten begangene Informationspflichtverletzung sei. Dieser würde auf der Verkaufsplattform eBay handeln und sei dort als gewerblicher Verkäufer registriert. Unter anderem würde der Abgemahnte mit Kosmetika und Pflegeprodukten handeln.

 

Rechtsanwalt Keßler teilt in dem Abmahnschreiben weiter mit, dass seine Mandantin unter ihrem Onlineshop mit Kosmetika und anderen Pflegeprodukten handele, wie auch der Abgemahnte in seinem eBay-Shop anbieten würde. Er stünde somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die Abmahnerin habe am 17.11.2016 feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf der Verkaufsplattform ebay.de ein Angebot bereithalte, in dem er es unterlassen habe, ein Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Dies sei seit dem 01.06.2014 gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund vorgenannter Ausführungen stünden der Firma Beauty Freundin, Inhaberin Karoline Hunoltstein Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zu, so Rechtsanwalt Keßler.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte gebe der Unterzeichner ihm daher Gelegenheit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens Freitag, den 09.12.2016 12:00 Uhr abzugeben.

 

Durch die Abmahntätigkeit seien Frau Karoline Hunoltstein als Inhaberin der Firma BeautyFreundin Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet sei. Die Kosten würden nach einem Gegenstandswert von 5.000 EUR berechnet werden und summieren sich auf 413,90 EUR netto. Zahlbar sei dieser Betrag bis zum 16.12.2016.

Abmahnung Beauty-Freundin, Inh. Karoline Hunoltstein

wegen fehlendem Muster-Widerrufsformular

vertreten durch Rechtsanwälte Zickmann & Keßler

Stand: 12/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.