Gegenstand der Abmahnung

Die Bandai Namco Entertainment GmbH hat durch die Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, Westhafen Tower, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main am 05.04.2016 eine Abmahnung aussprechen lassen. Hintergrund sei, dass die Abmahnerin Distributor und Publisher von Video- und Computerspielen sei und in Deutschland unter anderem das in Kürze erscheinende Spiel „Dark Souls 3“ vertreibe.

 

Neben den Marken- und Titelrechten würden der Bandai Namco Entertainment GmbH weitere Ausschließlichkeitsrechte zustehen. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt, Dr. Andreas Lober, führt aus, dass seine Mandantin insbesondere urheberrechtliche Schutzrechte geltend machen könne. Dazu würden das Verbreitungsrecht, das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung zählen.

 

Die Abmahnung Bandai Namco Entertainment GmbH

Die Abmahnerin habe erfahren müssen, dass der Abgemahnte einen Webshop betreibe, über den er Produktschlüssel für Computerspiele zur Aktivierung mit Online-Vertriebsplattformen anbieten und vertreiben würde. Zu den angebotenen Produktschlüsseln gehöre auch das Spiel „Dark Souls 3“ der Bandai Namco Entertainment GmbH.

 

Diese würde nur autorisierten und besonders vorab geprüften Händlern den Vertrieb von Produktschlüsseln für das entsprechende Produkt ermöglichen. Der Abgemahnte würde nicht zu diesen gehören.

 

Rechtsanwalt Dr. Lober weist darauf hin, dass selbst wenn die Produktschlüssel aus Retailfassungen der Spiele seiner Mandantin stammen sollten, diese die Trennung der Produktschlüssel und Datenträger jedenfalls nicht zugestimmt habe.

 

Der Vertrieb von Produktschlüsseln zu den „Dark Souls 3“ verletze die Urheberrechte der Abmahnerin. Daher stünden ihr Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Schadensersatz und Kostenerstattung zu, die mit dieser Abmahnung geltend gemacht werden würden.

 

Auch die Markenrechte der Abmahnerin seien verletzt worden, da der Abgemahnte in seinen Angeboten die Kennzeichen „Dark Souls“ und „Bandai Namco“ zur Bewerbung seiner Produkte verwende.

 

Weiterhin wird moniert, dass die konkrete Darstellung des Angebots auf der Website des Abgemahnten zudem Urheberrechte an dem Cover-Artwork verletzen würden.

 

In dem gerügten Angebot würden zudem die Angaben zur Umsatzsteuer fehlen, was einen Wettbewerbsverstoß darstelle.

 

Der Abgemahnte solle nun bis zum 08.04.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Auskunft erteilen. Darüber hinaus solle er Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 250.000 EUR (= 2.948,90 EUR) bezahlen.

Abmahnung BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH

wegen Anbieten unlizenzierter Produktschlüssel für „Dark Souls 3“

vertreten durch Rechtsanwälte Beiten Burkhardt

Stand: 04/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.