Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales Services (DFB-WD) vom 9.1.2015 durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwälte. Die DFB-WD ist die Vermarktungsgesellschaft des Deutschen Fußball-Bundes e.V. und vom DFB dazu ermächtigt, im eigenen Namen Lizenzen für das Merchandising-Geschäft mit den zu Gunsten des DFB eingetragenen Marken zu erteilen.

 

Abmahnung DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales Services

 

Die DFB-WD habe festgestellt, dass der Abgemahnte auf der Verkaufsplattform eBay Kleiderbügel anbiete, die die Markenrechte des Deutschen Fußball-Bundes e.V. verletze. Diese sind mit einem Logo versehen, das dem Logo, das als Marke unter dem Kennzeichen Wort-/Bilmarke DE 302012058725 vom 09.11.2012 unter anderem für Möbel und Einrichtungsgegensänden/ Kleiderbügel geschützt ist, zum verwechseln ähnlich ist. In der Abmahnung sind hierzu Ablichtungen des Original-Logos sowie des Kleiderbügels abgedruckt und gegenübergesellt.

 

DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales Services Abmahnung

 

Der Abmahner ist der Ansicht, dass der so gestaltete Kleiderbügel darauf abzielt, den Eindruck zu erwecken, es handle sich um ein Produkt des DFB. Darüber hinaus sei die anlehnende Gestaltung eine wettbewerbswidrige Irreführung unter dem Gesichtspunkt der Herkunftstäuschung. Die DFB-WD macht daher gegenüber dem Abgemahnten seine Unterlassungs- Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend.

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, das Angebot sofort einzustellen und hergestellte Kleiderbügel nichtan Besteller auszuliefern. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 15.01.2015, 14:00 Uhr efordert. Dem Abgemahnten wird die Möglichkeit engeräumt, eine der Abmahnung beigelegte vorformulierte Erklärung zu unterzeichnen. Wird keine Erklärung innerhalb der Frist abgegeben, wird die Kanzlei Beiten Burkhardt der DFB-WD raten, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

 

Kosten der Abmahnung DFB-Wirtschaftsdienste GmbH

 

Es wird im weiteren Verlauf der Abmahnung darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte auch dazu verpflichtet ist, die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme im Rahmen des Schadensersatzes zu erstatten. Alle weiteren Ansprüche behält sich die DFB-WD vor. Mit der Abgabe der beigelegten Unterassungserklärung würde der Abgemahnte sich zur Unterlassung verpflichten und darüber hinaus Auskunfts zu erteilen,über die Anzahl der vorrätigen Kleiderbügel, Namen und Anschriften der Hersteller, Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer, Anzahl der ausgelieferten und bestellten Ware sowie die Höhe des verlangten und vereinnahmten Kaufpreises.

 

Abmahnung Beiten Burkhardt Rechtsanwälte

 

Die dreiseitige Abmahnung durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwälte wurde von Frau Rechtsanwältin Katharina Mayerbacher unterzeichnet. Diese ist seit dem 06.03.2002 als Anwältin zugelassen und als Mitglied der Praxisgruppe Beiten Burkhardt in München tätig. Die Praxisgruppe Beiten Burkhardt besteht aus 272 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit 10 Standorten in Deutschland.

Abmahner: DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales Services

Vertreter des Abmahners: Beiten Burkhardt Rechtsanwälte

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.