Gegenstand der Abmahnung

Am 26.11.2019 hat Rechtsanwalt René R. Euskirchen, An der Nesselburg 53a, 53179 Bonn im Auftrag der Firma BELE GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten beim Verkauf von Sanitärartikeln.

 

Fehlende Registrierung nach ElektroG u.a. führt zu BELE GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Euskirchen führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass der Empfänger des Abmahnschreibens u.a. in seinem Internetshop bei eBay als Unternehmer gemäß § 14 BGB Sanitärartikel anbieten würde. Die BELE GmbH biete ebenfalls über eBay überlappende Produkte zum Verkauf an.

 

Moniert wird u.a., dass der von dem Abgemahnten angebotene Whirlpool nicht gemäß § 6 Abs. 1 ElektroG bei der zuständigen Behörde registriert sei, so dass er gemäß § § 6 Abs. 2 ElektroG nicht in den Verkehr gebracht werden dürfe.

 

Auch werbe er mit dem Ausdruck „TÜV geprüft“ ohne anzugeben, welche TÜV Prüfstelle konkret die Prüfung vorgenommen habe. Auch eine Fundstelle, unter der die Kriterien der TÜV Prüfung benannt werden, sei zu bennen.

 

Des Weiteren werbe er im Rahmen des vorbenannten Angebots mit der Angabe „Qualitäts Garantie“ ohne darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht beeinträchtigt würden.

 

Auch eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID habe er nicht vorgenommen.

 

Aufgrund der genannten Verstöße stehe der BELE GmbH gegen ihn ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG zu. Für den Eingang einer solchen Erklärung werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 3.12.2019 gesetzt.

 

Es ergeht sodann der Hinweis von Rechtsanwalt Euskirchen, dass die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung nur als Formulierungsvorschlag zu verstehen sei. Selbstverständlich könne er auch eine eigenhändig formulierte Erklärung abgeben.

 

Im Übrigen sei der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, die Kosten der Einschaltung der Bevollmächtigten der BELE GmbH zu erstatten, die nach einem Gegenstandswert von 50.000 € berechnet wurden und sich auf 1.822,96 € summieren. Zu zahlen sei dieser Betrag bis zum 5.12.2019.

Abmahnung BELE GmbH

wegen fehlender Registrierung nach ElektroG u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt René R. Euskirchen

Stand: 11/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.