Gegenstand der Abmahnung

Am 7.1.2020 haben die Erlenhardt Rechtsanwälte, Neumannstraße 10, 40235 Düsseldorf im Auftrag von Herrn Benjamin Schuler eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt teilt mit, dass sein Mandant Markengläser, Barzubehör und andere Merchandisingprodukte vertreibe. Die für den Verkauf erforderlichen Fotos würde er selbst produzieren. Er nehme zunächst Fotos auf und bearbeite diese dann aufwändig. Das Ergebnis seien professionell produzierte Produktfotos.

 

Unberechtigte Verwendung von Produktfoto führt zu Benjamin Schuler Abmahnung

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eines der Werke des Abmahners unberechtigt in seinem eBay-Angebot zu verwenden. Herr Benjamin Schuler habe dieses Bild produziert, es handele sich um ein Foto-Composing, also Teile von einem oder mehreren schon vorhandenen Fotos, aus denen ein neues Werk entstanden sei.

 

Die Angelegenheit sei umfassend dokumentiert worden, so Rechtsanwalt Erlenhardt weiter.

 

Das von dem Abgemahnten verwendete Bild sei erkennbar eine Kopie des Originalbildes des Abmahners. Aus diesem Grund habe eBay das Angebot gelöscht und den Bevollmächtigten den Namen und die Anschrift des Abgemahnten mitgeteilt.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG sei das vorliegende Bild als Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt. Als Urheber sei der Abmahner aktivlegitimiert.

 

Up- und Download einer Bilddatei im Internet würden eine urheberrechtliche Vervielfältigungshandlung im Sinne des § 16 UrhG darstellen. Die Verwertungsrechte des Abmahners seien verletzt worden.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, die Widerholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen, deren Eingang bis zum 21.1.2020 erwartet werde.

 

Des Weiteren sei er zum Vernichten des kopierten Bildes verpflichtet. Er solle sämtliche Kopien des beanstandeten Bildes löschen.

 

Darüber hinaus wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.

 

Auch zur Schadensersatzzahlung sei der Abgemahnte verpflichtet.

 

Auch die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte Erlenhardt habe er zu tragen. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 12.400,00 € berechnet und summieren sich auf 958,19 €.

 

Es wird sodann ein Einigungsvorschlag unterbreitet, der vorsieht, dass auf die Auskunftsansprüche verzichtet werde, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens bis zum 21.1.2020 einen Betrag iHv 1.408,19 € (958,19 € Rechtsanwaltsgebühren, 450,00 € Schadensersatz) zahlen würde bzw. eine erste Rate iHv 150,00 €.

Abmahnung Benjamin Schuler

wegen Urheberrechtsverletzung Fotografie

vertreten durch Erlenhardt Rechtsanwälte

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.