Gegenstand der Abmahnung

Am 28.3.2017 hat Rechtsanwalt Bernd Gucia, Grupenstraße 2, 30159 Hannover im Auftrag der Catprint MEDIA GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Seine Mandantschaft sei seit dem 1.8.1997 berechtigt, sowohl Dritten Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein zu geben als auch die Rechte des Urhebers Uli Stein aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen. Die Catprint MEDIA GmbH habe das ausschließliche Nutzungsrecht i.S.d. § 35 UrhG.

 

Urheberrechtsverletzung an Cartoon von Uli Stein als Abmahngrund

Rechtsanwalt Bernd Gucia teilt mit, dass der Abgemahnte unter seiner URL einen nachfolgend dargestellten Cartoon von Uli Stein öffentlich zugänglich mache, ohne hierzu berechtigt zu sein. Die Urheberrechtsverletzung erfolge rechtswidrig und schuldhaft. Der Abgemahnte sei daher u.a. zur Unterlassung und umfassender Auskunft verpflichtet. Die weitergehenden zivilrechtlichen Ansprüche könne er den §§ 97 ff. des deutschen Urheberrechtsgesetzes entnehmen.

 

Weiter heißt es, dass der Bekanntheitsgrad des Künstlers Uli Stein dem Abgemahnten sicherlich vertraut sei. Allein seine deutschsprachigen Bücher seien zwischenzeitlich in einer Auflage von über 11 Millionen verkauft worden, die ostkarten in einer Auflage von über 160 Millionen. Auf dem deutschen Markt würden sich über 1500 unterschiedliche Artikel mit Werken von Uli Stein finden.

 

Der Abgemahnte wird gebeten, mitzuwirken, den Schaden zu begrenzen. Namens und in Vollmacht der Catprint MEDIA GmbH werde er aufgefordert, bis zum 11. April 2017 die in der Anlage vorbereitete Unterlassungserklärung in rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben und Auskunft zu erteilen, seit wann und in welchem Umfang das Werk wie oben beschrieben öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Der Empfänger des Abmahnschreibens könne die Unterlassungserklärung natürlich auch selbst formulieren. Er habe dann aber auch selbst darauf zu achten, dass diese rechtlich geeignet sei, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Eine Fristverlängerung wegen Nachbesserungen werde nicht gewährt. Soweit die Erklärungen des Abgemahnten mit den erforderlichen Auskünften nicht rechtzeitig eingehen würden, gehe Rechtsanwalt Bernd Gucia davon aus, dass dieser an einer außergerichtlichen Regelung nicht interessiert sei und er seiner Mandantschaft empfehlen würde, schnellstmöglich gerichtliche Schritte einzuleiten.

Abmahnung Catprint MEDIA GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Cartoon

vertreten durch Rechtsanwalt Bernd Gucia

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.