Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Heldt, Zülch & Partner, Holstenwall 10, 20335 Hamburg vor, die diese im Auftrag von Herrn Bernd Kapser am 7.4.2020 ausgesprochen haben. Unterzeichnet ist das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt. Hintergrund sei eine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung eines von dem Abmahner erstellten Lichtbildes durch den Abgemahnten auf seiner Internetpräsenz ohne Urhebernennung.

 

Die Bernd Kaspar Abmahnung

Rechtsanwalt Heldt führt aus, dass der habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte sein Lichtbild auf seinen Webseiten verwenden würde. Die Nutzung erfolge jedoch ohne die Nennung des Abmahners als Urheber. Nach § 13 UrhG müsse der Urheber im Rahmen der Nutzung der Fotografie genannt werden. Außerdem sei es für Herrn Bernd Kaspar zum Zwecke der Kundenakquise von außerordentlicher Bedeutung, dass er im Zusammenhang mit seinen Bildern als Urheber genannt werde.

 

Der Abgemahnte verletze daher die Rechte ihrer Mandanten aus § 13 UrhG und sei diesem gegenüber verpflichtet, es zu unterlassen, das gezeigte Lichtbild ohne die Urhebernennung zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen bzw. entsprechende Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen. Dieses Verlangen gehe nicht über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus.

 

Die Rechtsanwälte Heldt Zülch hätten den Abgemahnten daher zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens zum 24.4.2020 aufzufordern.

 

Aufgrund der Rechtsverletzung sei er verpflichtet, Herrn Bernd Kaspar Auskunft zu erteilen über den Umfang der Rechtsverletzung, insbesondere die Dauer der Nutzung des Bildes ohne Urhebernennung.

 

Des Weiteren sei er zur Zahlung von angemessenem Schadensersatz verpflichtet. Wie hoch der zu leistende Schadensersatz sei, werde sich anhand der von dem Abgemahnten zu leistenden Auskunft ergeben. Derzeit werde er in Anspruch genommen, den Anspruch auf Schadensersatz dem Grunde nach anzuerkennen.

 

Herrn Bernd Kaspar seien darüber hinaus Kosten für die Dokumentation der Rechtsverletzung in Höhe von 47,60 € entstanden. Der Abmahner sei bereit, auf die weitere Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen zu verzichten, wenn der Abgemahnte 147,60 € zahlt.

 

Des Weiteren habe der Abgemahnte den Abmahner von den durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Heldt Zülch & Partner entstandenen Kosten freizuhalten, die ihm in Höhe von 334,75 € nach einem Gegenstandswert von 3.000 € aufgegeben werden würden.

 

Die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 482,35 € habe bis zum 4.5.2020 zu erfolgen.

Abmahnung Bernd Kaspar

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Heldt Zülch & Partner

Stand: 04/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.