Die Rechtsanwaltskanzlei v. Ketelholdt & Steen ist mir bisher in Abmahnangelegenheiten für folgende Auftraggeber bekannt:

Anke Merkens
Gisela Roppelt GmbH
GITOMARE Handels GmbH
Bernd Schmidt (Zweirad-Haus Probstei)

 

Rechtsanwälte v. Ketelhodt & Steen

Aus dem Briefkopf und der Internetpräsenz unter www.kst-recht.de geht hervor, dass in der Sozietät zwei Rechtsanwälte tätig sind: Christian-Ulrich Frhr. v. Ketelhodt und Carsten-Helmut Steen.

Folgt man den Suchergebnissen von Onlinesuchmaschinen wie google.de kommt man auf einige Internetpräsenzen, auf denen von Erfahrungen mit Abmahnungen der Kanzlei im Auftrag eines Rechteinhabers berichtet wird.

Es würden u.a. Wettbewerbsverstöße aus dem Warenbereich Sportzubehör, Schuhe, Accessoires, Mützen und Freizeitartikel abgemahnt werden. Gegenstand sei beispielsweise eine veraltete Widerrufsbelehrung.

Auf der Internetseite www.kst-recht.de listen die Rechtsanwälte v. Ketelhodt & Steen die häufigsten Wettbewerbsverstöße ab. Diese seien u.a. irreführende Preiswerbung, unzulässige Produktwerbung, fehlerhafte Verbraucherbelehrungen, rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Verstöße gegen Ladenöffnungszeiten.

 

Rechtsanwalt Carsten-Helmut Steen

Rechtsanwalt Carsten-Helmut Steen ist laut Rechtsanwaltsregister seit dem 15.10.2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

 

Rechtsanwalt Christian-Ulrich Freiherr von Ketelhodt

Fachanwalt für Familienrecht und seit dem 18.12.2002 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, betreue Rechtsanwalt Christian-Ulrich Frhr. v. Ketelhodt neben dem allgemeinen Zivilrecht schwerpunktmäßig Mandate im Familenrecht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit sei das Arbeitsrecht. Darüber hinaus betreue er Mandanten zu Rechtsfragen in den Rechtsbereichen Verkehrsrecht und Mietrecht.

 

von Ketelhodt & Steen Abmahnung

Sie wurden von den Rechtsanwälten v. Ketelhodt & Steen im Rahmen einer Abmahnung im Auftrag eines Rechteinhabers angeschrieben? Gerne unterstütze ich Sie in dieser Angelegenheit im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.