Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Berufsverbands des Deutschen Münzenfachhandels e.V., Universitätsstraße 5, 50937 Köln vom 18.7.2019 zur Überprüfung vor. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten.

 

Hintergrund zum Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.

Der Abmahner teilt mit, dass er am 22. Mai 1970 als der „Verband der Münzenhandler im APHV“ gegründet worden sei. Seit 1980 trage der Verein den heutigen Namen. Heute sei der Berufsverband mit über 230 sehr aktiven Mitgliedsfirmen der größte europäische Münzenhändlerverband.

 

Seit Anfang der 90er Jahre kümmere der Verband sich aktiv, teilweise als ideeller Träger, um große Börsen- und Messeveranstaltungen. Er unterhalte auf den einschlägigen Großveranstaltungen in Berlin, Dortmund, München und Stuttgart Beratungs- und Informationsstände.

 

Der Verband arbeite in der „Gesellschaft zur Förderung der Numismatik e.V.“ mit, leiste Pressearbeit und wirke bei der Gesetzgebung für den Münzensektor mit. Der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V. sei gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG wettbewerbsrechtlich aktivlegitimiert.

 

Täuschung über Gewerblichkeit u.a. als Abmahngrund

Der Abmahner führt aus, dass Mitgliedern ihn auf die Angebote des Abgemahnten bei eBay hingewiesen hätten, die er als „privat“ deklariert habe, wobei jedoch keine ernsthaften Zweifel an der Gewerblichkeit an den Handelsaktivitäten bestehen würden.

 

Der Abgemahnte würde nicht über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts belehren. Auch ein Muster-Widerrufsformular fehle. Darüber hinaus informiere er den Verbraucher entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht über seine Identität. Auch der Ausschluss der Gewährleistung und der Garantie werden moniert. Auch der Hinweis, dass Auslandsversandkosten auf Anfrage mitgeteilt werden, sei unzulässig. Schließlich sei der Verbraucher über die EU-Plattform zur Online-Streitbelegung zu informieren.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 und 3 Ziff. 2 UWG sei der Abgemahnte danach zur Unterlassung verpflichtet. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung werde er aufgefordert, die genannten Wettbewerbsverstoße unverzüglich einzustellen und eine ausreichende Unterlassungserklärung spätestens bis zum 26.7.2019 unterzeichnet zurückzugeben.

 

Die Kosten der Abmahnung i.H.v. 200,00 EUR sowie die Erstattung der Kosten für den Testkauf in Höhe von 126,90 EUR seien zahlbar bis zum 2.8.2019.

Abmahnung Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.

wegen Täuschung über Gewerblichkeit, fehlende Widerrufsbelehrung, kein Muster-Widerrufsformular, Auslandsversandkosten auf Anfrage u.a.

Stand: 07/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.