Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein, Vorsetzen 50, 20459 Hamburg vor, die diese am 7.9.2017 im Auftrag der Big Difference GmbH & Co. KG ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Mario Krogmann. Dieser teilt mit, dass seine Mandantin eine der führenden Großhändler von ferngesteuerten Modellen und Zubehör sei.

 

Der Abgemahnte würde unter anderem über seine Internetseite mit Elektronikprodukten handeln und sei damit Wettbewerber seiner Mandantin. Diese habe bei ihm einen „LiPo Akku 900mAh (3,7 V, 2mm JST)“ erwerben lassen und dabei festgestellt, dass der Abgemahnte in mehrfacher Hinsicht gegen gesetzliche Anforderungen verstoße.

 

Verstöße gegen ProdSG durch mangelnde Herstellerkennzeichnung u.a.

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt hätten der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer auf einem Verbraucherprodukt den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sei, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführer anzubringen. Weder auf dem angegriffenen Akku selbst noch auf seiner Verpackung würden sich derartige Angaben befinden.

 

Bei der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sei gemäß § 3 Abs. 4 ProdSG eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten seien, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten. Bei dem von dem Abgemahnten angebotenen LiPo-Akku handele es sich um ein solches Produkt. Es werde zwar auf der Internetseite ein Datenblatt in englischer Sprache zur Verfügung gestellt, gleichwohl werde die gesetzlich vorgeschriebene Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache nicht mitgeliefert.

 

Vorsicht beim Verkauf von Batterien

Gemäß § 3 Abs. 3 BattG dürften Hersteller Batterien nur in den Verkehr bringen, wenn sie dies zuvor nach § 4 Abs. 1 BattG gegenüber dem Umweltbundesamt angezeigt hätten und durch Erfüllung der ihnen obliegenden Rücknahmepflichten sicherstellen würden, dass Altbatterien nach Maßgabe dieses Gesetzes zurückgegeben werden könnten, so die Rechtsanwälte Blaum Dettmers Rabstein. Gemäß § 2 Abs. 15 Satz 1 BattG sei der Abgemahnte Hersteller des genannten LiPo-Akkus, da er es in der Bundesrepublik Deutschland erstmals in den Verkehr gebracht habe. Die Recherche in der Datenbank des UBA habe ergeben, dass er keine solche Anzeige abgegeben habe. Auch eine Kennzeichnung mit dem Symbol nach der Anlage zum BattG (durchgestrichene Mülltonne) habe er nicht vorgenommen.

 

Weiter führt Rechtsanwalt Dr. Krogmann im Auftrag der Big Difference GmbH & Co. KG aus, dass wer als gewerblicher Versender Lithiumbatterien- oder –zellen über den Verkehrsträger Straße verschicken wolle, gemäß § 3 GGVSEB sicherzustellen habe, dass deren Beförderung nicht nach den Vorschriften des ADR ausgeschlossen sei und bei einer zugelassenen Beförderung diese unter Einhaltung der anwendbaren Vorschriften des ADR erfolge. Auf dem Versandumschlag des Abgemahnten befinde sich zwar ein Aufkleber. Dieser entspreche aber nicht den aktuellen Anforderungen des ADR.

 

Aufgrund der Wettbewerbsverstöße habe der Abgemahnte gegenüber der Abmahnerin bis zum 13.9.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis zum 20.9.2017 die Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.044,40 EUR zu erstatten.

Abmahnung Big Difference GmbH & Co. KG

wegen mangelhafte Herstellerkennzeichnung, fehlende Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache, Verstoß gegen BattG, Verstoß gegen Gefahrgutverordnung u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Blaum Dettmers Rabstein

Stand: 09/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.