Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin sprach unter dem 07.01.2015 eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Firma bikePark, Inhaber Selami Akosman, ebenfalls aus Berlin, aus. Inhaber Akosman betreibt ein Handelsgewerbe, in dem sie u.a. über das Internet Fahrräder anbietet. Der Abgemahnte vertreibe innerhalb der Handelsplattform Ebay ebenfalls Fahrräder. Somit geht Rechtsanwalt Göktekin von einem konkreten Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG aus.
Abmahnung Selami Akosman

 

Es wurde nunmehr festgestellt, dass der Abgemahnte unrichtige wettbewerbswidrige Angaben zu seiner Identität und Anschrift des Unternehmens macht. Die Angaben seien fehlerhaft und irreführend. Als Dienstanbieter sei der Abgemahnte laut Telemediengesetz verpflichtet, die Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Erforderlich sit dabei nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG u.a. eine Information über Namen und Anschrift. Einzelunternehmer haben zumindest eine ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen anzugeben. Entgegen dieser Vorgaben habe der Abgemahnte keine vollständigen Angaben zu seiner Identität insbesondere zum Vornamen gemacht. Dies ist fehlerhaft und hält dem Verbraucher wesentliche Informationen vor.

 

Laut den Aussagen in der Abmahnung stellt dies einen Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs dar. Dies sei eine Handlung, die dazu geeignet sei, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigten. Es wird sodann auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.07.2006, Aktenzeichen 1 ZR 228/03, hingewiesen.

 

Selami Akosman Abmahnung durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

 

Es handle sich auch nicht um eine unwesentliche Bagatelle, sondern um einen erheblichen Wettbewerbsverstoß, so Rechtsanwalt Göktekin. Den das Vorenthalten der Pflichtangaben zur Identität ist wesentlich für die Entscheidungsfähigkeit des Verbrauchers. Die Angaben seien für Wettbewerber und Kunden nicht etwa unerheblich, da sie in rechtlichen Auseinandersetzungen sowohl die Rechtsform als auch den Vertretungsberechtigten zutreffend benennen müssen.

 

Wegen dieser Rechtsverletzung stehe dem Abmahner Akosman ein Unterlassungsanspruch zu. Mit dem Unterlassungsanspruch soll rechtlich gewährleistet werden, dass in Zukunft von dem Abgemahnten keine Rechtsverletzungen mehr begangen werden. Dies werde durch das Versprechen einer Vertragsstrafe für weitere Rechtsverstöße erreicht. Der Abgemahnte wird daher dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 16.01.2015, 12:00 Uhr, abzugeben. Eine bereit vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird der Abmahnung beigelegt.

 

Es wird sodann darauf hingewiesen, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit eine Fristverlängerung nicht gewährt werden könne.

 

Kosten der Abmahnung von Selami Akosman

 

Weiterhin wird der Abgemahnte zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für diese Abmahnung aufgefordert. Der Streitwert wurde, aufgrund der angeblichen Schwere des Verstoßes, auf 7.500 € gesetzt. Rechtsanwalt Göktekin weist darauf hin, dass Anbieter, die Absichtlich oder fahrlässig die nach dem TMG vorgeschriebenen Informationen überhaupt nicht oder unvollständig erteilen mit einer Geldbuße von 5.000 € belegt werden. Aus diesem Grund sei der Gegenstandswert von 7.500 € angemessen. Nach diesem Streitwert ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 617,80 €. Diese soll der Abgemahnte bis zum 20.01.2015 ausgleichen.

 

Der 5-seitigen Abmahnung liegen sodann Screenshot des Internetauftritts des Abgemahnten, eine auf den 06.01.2015 datierte Vollmacht sowie die vorgefertigte Unterlassungserklärung bei.

 

Abmahnung Levent Göktekin Rechtsanwalt

 

Rechtsanwalt Levent Göktekin ist laut dem Rechtsanwaltsregister seit dem 08.04.2010 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und hat seinen Kanzleisitz in Berlin.

Abmahner: der Firma bikePark, Inhaber Selami Akosman

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Levent Göktekin

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.