Gegenstand der Abmahnung

Am 3.1.2019 hat Herr Birol Avci eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Er teilt dem Abgemahnten in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass er unter anderem auf der Handelsplattform eBay mit Damenunterwäsche handele. Der Empfänger des Abmahnschreibens würde ebenfalls mit Damenunterwäsche und Textilien handeln, so dass ein direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen beiden bestehen würde. Herr Birol Avci sei nicht bereit, unlauteres Wettbewerbsverhalten von dem Abgemahnten zu dulden.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform als Abmahngrund

Nach Art. 14 Abs. 1 Satz der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) sei der Abgemahnte verpflichtet, einen klickbaren Link zur OS-Plattform bereit zu stellen. Dieser Verpflichtung komme er in seinem eBay-Angebot nicht nach. Die mangelnde Erfüllung dieser Pflicht sei unlauter und wettbewerbswidrig (OLG Hamm, Beschluss vom 03. August 2017-4 U 50/17).

 

Werbung mit Spandex führt zu Birol Avci Abmahnung

In einem weiteren eBay-Angebot mache der Empfänger des Abmahnschreibens eine fehlerhafte Angabe hinsichtlich der Textilkennzeichnung. Er nenne als Material „Spandex“, so der Abmahner.

 

Nach Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 müssten Produkte mit einer Angabe über Art und Gewichtsanteile der verwendeten Textilien-Rohstoffe versehen sein. Hierbei dürften nur Faserbezeichnungen nach Anhang I der genannten Verordnung verwendet werden.

 

Sämtliche festgestellten Verstöße seien beweissicher dokumentiert worden.

 

Herr Avci führt sodann aus, dass diese von ihm festgestellten geschäftlichen Handlungen den Verdacht einer Wiederholungsgefahr und damit Unterlassungsansprüche begründen würden. Diesen Verdacht könne er nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausräumen, wenn er die Gefahr vermeiden wolle, dass der Abmahner sein wettbewerbswidriges Verhalten unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe verbieten lasse. Hierzu werde dem Empfänger des Abmahnschreibens mit diesem Schreiben gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG Gelegenheit gegeben.

 

Nur durch eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung könnten die dargestellten Wettbewerbsverstöße ausgeräumt werden und nicht von konkurrierenden Anbietern oder anderen Klägern abgemahnt werden.

 

Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung sei bis zum 11.1.2019 abzugeben.

Abmahnung Birol Avci

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, Verstoß gegen Textilkennzeichnungsgesetz durch Werbung mit „Spandex“

Stand: 01/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.