Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Jan B. Heidicker, Beethovenstraße 3, 59174 Kamen vor, die dieser am 21.8.2018 im Auftrag der Blakert Beratung & Vertriebs UG ausgesprochen hat. Hintergrund seine Wettbewerbsverstöße beim Verkauf von Textilien auf dem Onlinemarktplatz eBay.

 

Fehlende Verlinkung auf OS-Plattform und fehlendes Muster-Widerrufsformular als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in seinen Angeboten keine Verlinkung auf die OS-Plattform bereitzuhalten.

 

Auch das Fehlen eines Muster-Widerrufsformulars in der Widerrufsbelehrung wird moniert.

 

Berechtigungsanfrage Marken „Blondie“ und „Brownie“

Desweitern teilt Rechtsanwalt Heidicker mit, dass die Blakert Beratung und Vertriebs UG der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke „Blondie & Brownie“ sei. Die Marke sei eingetragen unter anderem für die Klasse Nizza 25, insbesondere für Kopfbedeckungen.

 

Die Abmahnerin habe insofern feststellen müssen, dass der Abgemahnte in der Artikelüberschrift seines Angebotes die Worte „Blondie“ und „Brownie“ verwende, um die von diesem angebotenen Caps zu bewerben. Ihm wird vorgeworfen, die geschützte Marke der Abmahnerin zu verwenden ohne dass diese zugestimmt habe. Insofern stünde eine Markenrechtsverletzung im Raum. Dem Abgemahnten werde die Möglichkeit gegeben, bis spätestens zum 28.8.2018 Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen und insbesondere mitzuteilen, woraus er ein Recht zur Benutzung der eingetragenen Marke ableiten würde.

 

Aufgrund des vorgenannten stünden der Abmahnerin zunächst Unterlassungsansprüche zu. Zur Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung werde eine Frist bis zum 28.8.2018 gesetzt.

 

Durch die Inanspruchnahme der Kanzlei Heidicker seien der Blakert Beratung & Vertriebs UG Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte gemäß § 12 I Satz 2 UWG verpflichtet sei. Es werde hierbei bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Hinblick auf die Unterlassung aufgrund der Verstöße ein angemessener Wert in Höhe von 20.000,00 € angesetzt. Der sich daraus ergebende Gesamtbetrag i.H.v. 1.171,67 € sei zahlbar bis zum 4.9.2018.

Abmahnung Blakert Beratung & Vertriebs UG

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, kein Muster-Widerrufsformular, Berechtigungsanfrage Marke „Blondie & Brownie“

vertreten durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Stand: 08/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.