Update: Abmahnung vom 11.10.2022, weil vom Abgemahnten ein Luftbild der Blom Deutschland GmbH ins Internet gestellt worden sei. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 21.10.2022 gefordert. Schadensersatz: 1.395 EUR, Aufwendungsersatz: 895,39 EUR, Zahlungsfrist: 21.10.2022

 

Über die Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH durch die Meissner & Meissner Rechtsanwälte hatte ich hier bereits berichtet:

Gegenstand der Abmahnung vom 21.09.2015

Ich habe eine Abmahnung der Blom Deutschland GmbH durch die Meissner & Meissner Rechtsanwälte, Hohenzollerndamm 89, 14199 Berlin vom 21.09.2015 vorliegen. Unterzeichnet wurde das Schreiben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Christian Meissner.

 

Moniert wird die Verwendung eines Luftbildes der Abmahnerin ohne deren Zustimmung bei einer Wohnungsannonce im Internet durch den Abgemahnten.

 

Es wird ausgeführt, dass die Blom Deutschland GmbH eine Tochtergesellschaft der Blom ASA aus Norwegen, einem der führenden Anbieter geografischer Informationen, insbesondere von Luftbildern sei. Nähere Informationen hierzu könne man der Internetpräsenz unter der Domain www.blomasa.com entnehmen. Rechtsanwalt Dr. Meissner lässt mit dem Schreiben vom 21.9.2015 wissen, dass die Abmahnerin für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt sei, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an den Bildern des „www.blomwebviewer.com“ geltend zu machen.

 

Grund für die Abmahnung der Blom Deutschland GmbH

Vor kurzem sei die Blom Deutschland GmbH darauf aufmerksam geworden, dass unter der Internetadresse „http://picture.immobilienscout24.de/files/(…)“ ein aus ihrem Bestand stammendes Luftbild ins Internet gestellt worden sei. Da es sich bei der Verwendung des urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer Internetseite um eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG handele, sei der Abgemahnte gegenüber der Abmahnerin zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zum Aufwendungsersatz verpflichtet, so Rechtsanwalt Dr. Meissner.

 

Der Abgemahnte wird sodann zur Vermeidung gerichtlicher Schritte aufgefordert, eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 01.10.2015 abzugeben, wobei die Übermittlung der Telefax zur Fristwahrung ausreichen würde, wenn das Original unverzüglich nachfolgen würde.

 

Die Forderungen im Abmahnschreiben

Darüber hinaus macht die Abmahnerin Schadensersatzansprüche in Höhe von 650 EUR netto als Lizenzgebühr zzgl. 50% Zuschlag aufgrund fehlender Quellenangabe, also insgesamt 975 EUR geltend. Es folgen sodann zitierte Rechtsentscheidungen, die die angemessene Höhe begründen sollen.

 

Als Aufwendungsersatz werden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 480,20 EUR netto (Streitwert: 6.000 EUR) und Dokumentationskosten von 95,00 EUR verlangt. Diese Dokumentationskosten seien entstanden, da die Blom Deutschland GmbH die GEKA GmbH beauftragt habe, die recherchierten Verstöße zu dokumentieren, die Beweismittel zu sichern und die Rechercheergebnisse in schriftlicher, geordneter, übersichtlicher und gerichtsverwertbarer Weise zusammenzustellen und an die Abmahnerin zu übermitteln.

 

Die Frist zur Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 1.550,20 EUR würde ebenfalls am 01.10.2015 enden.

Abmahnung Blom Deutschland GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung (Luftbild in Wohnungsanzeige im Internet)

vertreten durch Meissner & Meissner Rechtsanwälte

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.