Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung der Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) durch die Klaka Rechtsanwälte, Delpstraße 4, 81679 München vorliegen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Hackbarth. Gegenstand der Abmahnung ist die unautorisierte Verwendung des BMW-Logos auf Manschettenknöpfen.

 

Im Einzelnen wird hierzu ausgeführt: Nach ständiger Rechtsprechung handele es sich bei „BMW“ um eine berühmte Marke (s. BGH GRUR 2015, 1009 – BMW-Emblem; LG München I CR 2001, 416 f. bmw-werkstatt.com). Das BMW Emblem sei die berühmteste und wertvollste Marke überhaupt, so Rechtsanwalt Dr. Hackbarth. Als Nachweis sei dem Schreiben eine Studie des Reputation Institutes aus dem April 2015 beigefügt.

 

Aufgrund von Beschwerden und einer Internetrecherche habe die Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) feststellen müssen, dass der Abgemahnte über seinen eBay-Account und über seine Internetseite Manschettenknöpfe mit aufgebrachtem BMW-Logo vertreibe, die nachweislich nicht von der Abmahnerin stammen. (Ein entsprechender Screenshot ist abgebildet)

 

Gegenstand der Abmahnung der Bayerische Motoren Werke AG

Die Klaka Rechtsanwälte teilen mit, dass Angebot und Vertrieb der Manschetten sowohl unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr als auch unter dem Gesichtspunkt der bekannten Marke die Kennzeichenrechte der Abmahnerin verletzen würden. Der Verkehr würde aufgrund der Bewerbung und –post sale – davon aus, dass es ich um ein Produkt aus dem Hause der BMW AG bzw. ein jedenfalls mit Lizenz der BMW AG vertriebenes Produkt handele, was vorliegend nicht der Fall sei. 

 

Rechtsanwalt Dr. Hackbarth moniert, dass unter dem Gesichtspunt der unzulässigen Trittbrettfahrerei der Abgemahnte darauf abziele, den hervorragenden und exklusiven Ruf des BMW-Logos zum Vertrieb seiner Manschetten-Plagiate einzusetzen. Nach ständiger Rechtsprechung gelte bei Trittbrettfahrern die sog. L `Oréal Bellure-Formel (EuGH GRUR 2009, 756):

 

„Trittbrettfahrerei ist der Vorteil, der sich für den Dritten daraus ergibt, dass er sich mit seiner jüngeren Bezeichnung in den Bereich der Sogwirkung der bekannten Marke begibt, und dadurch von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen profitiert und ohne finanzielle Gegenleistung die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images der bekannten Marke ausnutzt.“

 

Die Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) lässt durch die Klaka Rechtsanwälte mitteilen, dass der Abgemahnte die Plaketten nur verkaufen würde, weil der Ruf des BMW-Logos ohne eigene Anstrengungen seitens des Abgemahnten auf die Manschetten aus seinem Haus übertragen werde. Ohne eigene Werbeanstrengungen würde daher der Abgemahnte am Ruf des BMW-Logos schmarotzen, so Rechtsanwalt Dr. Ralf Hackbarth.

 

Der Unterlassungsanspruch der BMW AG

Der Abgemahnte wird mit der Abmahnung vom 29.09.2015 aufgefordert, das Verhalten zu unterlassen und Auskunft über die Dauer und den Umfang der Handlungen zu offenbaren. Der Abgemahnte soll bis zum 02.10.2015 12:00 Uhr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Ein entsprechendes Muster ist beigefügt. Mit der Unterzeichnung des Musters soll sich der Abgemahnte u.a. dazu verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe i.H.v. 20.000 EUR an die BMW AG zu zahlen und die durch die Inanspruchnahme der Klaka Rechtsanwälte entstandenen Kosten in Höhe einer 1,5 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale aus einem Streitwert in Höhe von 400.000 EUR zu tragen.

 

5.116,41 EUR brutto Abmahnkosten

Leider wird in der Abmahnung nicht konkret gesagt, wie hoch die Abmahnkosten bei diesem Gegenstandwert eigentlich sind. Bei einem Streitwert von 400.000 EUR beträgt eine 1,5 Geschäftsgebühr insgesamt 5.116,41 EUR brutto inkl. Auslagenpauschale von 20 EUR (4.299,50 EUR netto). Aus meiner Sicht sollte dem Abgemahnten immer deutlich gesagt werden, welche konkreten Kosten verlangt werden. Lediglich die Nennung eines Gegenstandswertes und einer Gebührenhöhe ohne konkrete Werte versetzt den Abgemahnten nicht zwangsläufig in die Lage, die anfallenden Kosten zu ermitteln. Natürlich könnte sich der Abgemahnte ein RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) kaufen und sich dann die Kosten ausrechnen, dies ist jedoch lebensfremd. Von einem fairen und seriösen Abmahner sollte daher immer verlangt werden, dass dieser auch die Kosten konkret benennt und nicht hinter Gegenstandswerten verschleiert.

 

Zum Schluss der Abmahnung wird der Hinweis erteilt, dass sich die Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) strafrechtliche Schritte vorbehalte, sollte es nicht zu einer schnellen und vollständigen zivilrechtlichen Unterwerfung des Abgemahnten kommen.

Abmahnung Bayerische Motoren Werke AG  (BMW AG)

wegen Markenrechtsverletzung durch Verwendung des BMW-Logos

vertreten durch Klaka Rechtsanwälte

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.