Gegenstand der Abmahnung

Am 24.5.2017 hat die Kanzlei bock legal, Reuterweg 51-53, 60323 Frankfurt am Main im Auftrag der Rado Uhren AG eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Lukas Riedel. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Nachahmung einer Uhr der Abmahnerin zum Verkauf angeboten zu haben.

 

Hintergrund zur Rado Uhren AG

Die Abmahnerin stelle seit 1957 unter dem Markennamen „RADO“ Armbanduhren der gehobenen Qualitäts- und Preisklasse her und vertreibe diese. Das Unternehmen, die Kennzeichen und die Produkte seiner Mandantin würden in den angesprochenen Verkaufskreisen allgemein mit Vorstellungen einer besonderen Güte verbunden werden, so Rechtsanwalt Riedel. Die Uhren der Radu Uhren AG würden aufgrund des ausgefallenen Designs einen hohen Wiedererkennungseffekt besitzen und seien einem breiten Publikum bekannt. Eine der bekanntesten Uhren sei das Modell „RADO Sintra“, das seit 1992 hergestellt und vertrieben werde. Die Uhren des Modells „RADO Sintra“ seien in Deutschland bereits mehrere tausend Male zu Preisen ab 1.625 € (Verkaufspreis im Einzelhandel gemäß unverbindlicher Preisempfehlung) abgesetzt worden.

 

Die Uhren der Modellreihe „RADO Sintra“ würden ein viereckiges Gehäuse aufweisen, welches von einem aufgesetzten Uhrglas überspannt werde, welches sich über die gesamte Breite des Uhrgehäuses erstrecke und bündig mit den Längsseiten abschließe. Das viereckige Zifferblatt werde von einer ebenfalls viereckigen Lünette umrahmt, die sich allenfalls ganz leicht farblich vom Zifferblatt unterscheide. Das Armband setze sich aus einzelnen Gliedern zusammen, die in ihrer vertikalen Ausdehnung gleich lang seien. Die Uhren der Modellreihe „RADO Sintra“ seien in der Kombination der vorbeschriebenen Designmerkmal in hohem Maße wettbewerblich eigenartig.

 

Verkauf von Nachahmung von Uhren führt zu markenrechtlicher Abmahnung

Die bock legal Rechtsanwälte teilen mit, dass die Abmahnerin kürzlich habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte in seinem Onlineshop auf ebay.de Armbanduhren zum Kauf anbiete, darunter auch Uhren „Lascono“. Diese Uhr stelle eine quasi-identische Nachahmung des Designs des wettbewerblich eigenartigen Uhrenmodells „RADO Sintra“ seiner Mandantin dar. Durch das Angebot verhalte sich der Abgemahnte wettbewerbswidrig. Er würde den guten Ruf der Uhr ausbeuten.

 

Der Rado Uhren AG würden aufgrund der vorstehend beschriebenen Verletzungshandlungen in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Schadensersatz und Kostenerstattung zu. Der Abgemahnte habe bis zum 6.6.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis zum 13.6.2017 Auskunft über Art und Umfang des Verkaufs der Plagiate zu erteilen, die sich noch in seinem Besitz befindlichen Uhren herauszugeben und die Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 2.376,89 € zu erstatten.

Abmahnung Rado Uhren AG

wegen Verkauf von Nachahmung der „RADO Sintra“

vertreten durch bock legal Rechtsanwälte

Stand: 05/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.