Abmahnung Börsenmedien AG vom 12.10.2022
wegen: Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz
Wer ist die Börsenmedien AG?
Die Börsenmedien AG ist nach Angaben in der Abmahnung die alleinige Inhaberin der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an sämtlichen Ausgaben der Publikationen „DER AKTIONÄR“, „maydornreport“ und „Hot Stock Report“. Diese Nutzungsrechte würden der Börsenmedien AG durch ihre Redakteure im Rahmen der jeweiligen Anstellungsverhältnisse übertragen, heißt es. Den Erwerbern würden wiederum Ausgaben dieser Publikationen über ihr jeweiliges Kundenkonto als PDF-Datei zur eigenen Nutzung bereitgestellt werden. Nach den Nutzungsbedingungen der Börsenmedien AG sei den Erwerbern das unautorisierte Veröffentlichen, Vervielfältigen, Verbreiten und Zugänglichmachen nicht gestattet.
Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?
Der Abgemahnte soll in dem Internet-Forum „mygully.com“ Personen per Privatnachrichten kontaktiert haben, welche im Forum Interesse für Ausgaben der oben genannten Publikationen zeigten. Im Rahmen dieser Kontaktaufnahme habe der Abgemahnte Ausgaben der genannten Publikationen zu einem Preis von EUR 10,00 pro Monat zum Kauf angeboten. Die Versendung der Ausgaben sei über WhatsApp erfolgt, nachdem der Käufer dem Abgemahnten seine Mobilfunknummer mitteilt hatte.
Der Abgemahnte soll sodann mehrere Ausgaben der genannten Publikationen an einen von der Börsenmedien AG beauftragten Testkäufer übersandt haben, nachdem dieser EUR 10,00 über den Zahlungsdienstleister Paypal an diesen überwiesen hatte. Nach Überweisung sei im Überweisungsverlauf zu dem Paypal-Konto der Name des Abgemahnten angezeigt worden. Der Versand der Ausgaben erfolgte über WhatsApp durch die Mobilfunknummer des Abgemahnten unter Verwendung seines Nutzernamens, welcher den Initialen seines bürgerlichen Namens entspreche.
Rechtliche Bewertung
Die Inhalte der Publikationen der Börsenmedien AG seien als Sprachwerke gemäß § 2 Nr. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt.
Durch das Herunterladen der PDF-Dateien aus der jeweiligen Quelle auf das Gerät des Abgemahnten zum Zwecke der weiteren Verbreitung sowie durch Versand der PDF-Dateien gegen Entgelt an die Abnehmer habe der Abgemahnte jeweils eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG getätigt.
Im Rahmen der Nutzungsrechtsgewährung berechtigt die Börsenmedien AG ihre Kunden nur zur Vervielfältigung der PDF-Dateien zu eigenen Zwecken, heißt es in der Abmahnung. Die Vervielfältigung zum Zwecke der Versendung gegen Entgelt sei den Kunden der Börsenmedien AG nicht gestattet, sodass die Vervielfältigung durch den Abgemahnten in rechtswidriger Weise erfolgt sei.
Es bestünde daher jetzt ein Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch.
Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: 26.10.2022
Stand: 10/2022
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.