Gegenstand der Abmahnung

Am 08.09.2016 hat Rechtsanwalt Marcel van Maele, Kapellenstraße 82, 52066 Aachen im Auftrag der Firma BR Housing Company Bvba, Geschäftsführerin Uschi Derwig, eine Abmahnung ausgesprochen. Rechtsanwalt van Maele führt aus, dass seine Mandantin Inhaberin einer Vielzahl von Benelux-, EU- und IR-Marken sei, die allesamt insbesondere für die Klasse 03 mit Pafümeriewaren, ätherischen Ölen, Kosmetikprodukten etc. geschützt seien. Alle diese Marken würden von der Abmahnerin dergestalt genutzt werden, dass über die Firma Pacogi B.V. Parfüms produziert werden würden, die auf der gesamten Welt sowohl direkt wie auch über Distributionspartner vertrieben werden würden. U.a. habe die Abmahnerin durch Kaufvertrag vom 11.09.2015 vom Insolvenzverwalter der in Insolvenz gegangenen Victory International B.V. bzw. Big Bang B.V. die gesamten Marken käuflich erworben, so Rechtsanwalt van Maele.

 

BR Housing Company Bvba Abmahnung wegen “Ocean Breeze” Markenrechtsverletzung

Weiter führt der Bevollmächtigte der Abmahnerin aus, dass sich unter den auf seine Mandantin übergegangenen Marken auch die IR-Marke 602756 „Ocean Breeze“ befinden würde. Diese würde Schutz für Deutschland, Frankreich, Italien und Benelux für die Klasse 03 mit Seifen, Parfümerieartikeln, Kosmetikartikeln, Handwaschcreme sowie Deodorants für den persönlichen Gebrauch genießen. Bereits seit dem Erwerb der Marke vertreibe die BR Housing Company Bvba über das Tochterunternehmen Pacogi bzw. Distributionspartner einen Damen- und Herrenduft „Ocean Breeze“ aus der Duftserie „Black Onyx“.

 

Rechtsanwalt Marcel van Maele teilt mit, dass seine Mandantin darauf aufmerksam geworden sei, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite unter der Bezeichnung „[…] Aircan Ocean Breeze Pad Duftdose“ eine Duftkerze vertreiben würde. Die Verwendung der Bezeichnung „Ocean Breeze“ erfolge auch eindeutig kennzeichnungsmäßig. Es werde darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung seit langem anerkannt sei, dass Duftwässer ebenso wie Duftkerzen, die ihre Wirkung beim Verbraucher ja vor allem über den Duft erzielen, hochgradig ähnliche Produkte seien. Das Verhalten des Abgemahnten stelle deshalb eine eklatante Verletzung der der Abmahnerin zustehenden Rechte gem. § 14 Absatz 2 Ziffer 1 und 2 MarkenG dar.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, den Vertrieb eines derart verwechslungsfähigen Produktes sowohl in der BRD wie auch in den übrigen Ländern, in denen die Produkte der BR Housing Company Bvba Schutz genießen würden, mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.

 

Bis zum 15.09.2016 werde ihm Gelegenheit gegeben, eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Darüber hinaus habe er umfassend Auskunft zu erteilen über den Umfang der Verletzungshandlung. Ebenfalls bis zum 15.09.2016 habe er die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts van Maele zu erstatten, die mit 1.973,90 € beziffert werden und nach einem Gegenstandswert von 100.000 € in Ansatz gebracht werden würden.

Abmahnung BR Housing Company Bvba

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Ocean Breeze“

vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.