Gegenstand der Abmahnung

Am 20.11.2017 haben die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg im Auftrag der Brand Commerce GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Neef. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten.

 

Verstoß gegen Textilkennzeichnungsgesetz führt zu Brand Commerce GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Christian Neef führt aus, dass seine Mandantin im Bereich der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen tätig sei. Auch der Abgemahnte biete Bekleidungsstücke an und nehme daher eine geschäftliche Handlung im Wettbewerb gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor, womit er gegenüber der Brand Commerce GmbH als Wettbewerberin anzusehen sei. Nunmehr habe die Abmahnerin festgestellt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens über seinen gewerblich genutzten eBay-Shop Jacken bewerbe, anbiete und vertreibe ohne hierbei die korrekte Bezeichnung und den Gewichtsanteil aller im Erzeugnis enthaltenen Fasern in absteigender Reihenfolge anzugeben, wie dies jedoch gem. Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Artikel 15 Abs. 3 der Textilkennzeichnungsverordnung vorgeschrieben sei. Ausdrücke der jeweiligen Verstöße würden bei der Abmahnerin vorliegen, so die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner.

 

Sinn und Zweck der Textilkennzeichnungsverordnung sei es, dass sich der Verbraucher über die verarbeiteten Materialien, deren Qualität und Verwendbarkeit unterrichten und seinen Kaufentschluss in voller Kenntnis dieser Umstände treffen könne. Gemäß § 16 Abs. 1 Textilkennzeichnungsverordnung seien diese Informationen dem Verbraucher vor dem Kauf zur Verfügung zu stellen. Im Onlinehandel bedeute dies, dass die Artikelbeschreibung selbstverständlich sämtliche der vorgenannten Informationen in gut sichtbarer Art und Weise beinhalten müsse.

 

Zu einem genannten Produkte gebe der Abgemahnte an, es sei zu 100 % aus Baumwolle gefertigt. Bereits in der Produktbeschreibung weise er jedoch darauf hin, dass zusätzlich Kunstlederärmel vorhanden seien. Weiter werde ein Fellkragen moniert, der ebenfalls nicht aus Baumwolle bestehen dürfte. Dementsprechend könne diese Jacke nicht als reines Baumwollprodukt beworben werden, sondern es müssten die weiteren Materialbestandteile angegeben werden. Diese Angabe inklusive der dann jeweils anzugebenden Bestandteile in Prozent, unterlasse der Abgemahnte rechtswidrig, so Rechtsanwalt Christian Neef weiter.

 

Der Abgemahnte habe nunmehr bis zum 27.11.2017 eine rechtsverbindlich unterzeichnete Unterlassungserklärung abzugeben. Es ergeht sodann der Hinweis, dass im Falle des ungenutzten Fristablaufs die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner ihrer Mandantin die Einleitung gerichtlicher Eilmaßnahmen empfehlen würden.

Abmahnung Brand Commerce GmbH

wegen Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung

vertreten durch CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

Stand: 11/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.