BRANDI Rechtsanwälte Abmahnung vom 18.01.2024 im Auftrag der Firmen CLAAS KGaA mbH und CLAAS Service and Parts GmbH wegen u.a. Markenverletzung. Zunächst erfolgen in der Abmahnung Ausführungen zu den Auftraggebern und der Wort- Bildmarke „CLAAS“

 

Der Abgemahnte bewerbe auf seiner Internetseite Chip Tuning-Produkte für Traktoren unter Verwendung der Marke der Abmahnerin. Es werden in der Abmahnung Screenshots eingeblendet. Die konkrete Rechtsverletzung wird sodann dargelegt.

 

Der Abgemahnte soll folgendes unterlassen:

 

  • ohne Zustimmung der CLAAS KGaA mbH in der Europäischen Union Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet des Chip Tunings und/oder der Software-Optimierung für Landmaschinen und/oder -technik unter der Wort-/Bildmarke UM 001583525 (Abbildung der Marke) anzubieten, zu bewerben und/oder zu vertreiben;

 

  • Chip Tuning- und/oder Software-Optimierungsprodukte für Landmaschinen gegenüber Kunden in Deutschland (insbesondere online) zu bewerben, ohne ausdrücklich und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Produktangebot bzw. der jeweiligen Produktbeschreibung darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der vom Abgemahnten angebotenen Produkte das Risiko birgt, dass die Betriebserlaubnis des betreffenden Fahrzeugs erlischt und ein Versicherungsschutz sowie Gewährleistungs- und Garantieansprüche (insbesondere gegenüber dem Hersteller) entfallen.

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb von 2 Wochen ab Datum des Abmahnschreibens gefordert, also bis zum 01.02.2024.

 

Kosten werden nach einem Streitwert von 300.000 EUR gefordert, mithin 4.273,41 EUR. Die Zahlung soll binnen 3 Wochen ab Datum des Abmahnschreibens erfolgen.

 

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

 

Abmahnung CLAAS KGaA mbH, CLAAS Service and Parts GmbH

 

wegen Markenverletzung

 

vertreten durch BRANDI Rechtsanwälte

 

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.