Gegenstand der Abmahnung

Am 20.2.2020 haben die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel, Neumühlen 17, 22763 Hamburg eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Bravado International Group Merchandising Services Inc. ausgesprochen. Der Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jan Ehlers. Dieser teilt mit, dass es sich bei seiner Mandantin um das weltweit führende Merchandising-Unternehmen der Musikbranche handele. Zu diesem Zweck verfüge die Abmahnerin über Lizenzen einer Vielzahl weltweit erfolgreicher Musikbands und Einzelkünstler.

 

Die Markenrechtsverletzung an der Bezeichnung „Rolling Stones“ als Abmahngrund

Weiter heißt es sodann, dass die Bravado International Group Merchandising Services Inc. Von der Fa. Musidor B.B. mit Zustimmung der Künstler die Marken- und Namensrechte an der Bezeichnung „ROLLING STONES“ weltweit exklusiv lizenziere.

 

Die Marke sei insbesondere für Waren der Nizza-Klasse 14 eingetragen. Kraft jahrzehntelanger Benutzung insbesondere im Zusammenhang mit Merchandisingprodukten der Musikgruppe „Rolling Stones“ handele sich darüber hinaus um eine bekannte Marke. Die Abmahnerin sei damit exklusiv zur Herstellung und Lizensierung von Merchandisingprodukten, insbesondere in Form von Edelmetallen und Juwelierwaren unter Verwendung des Zeichens berechtigt.

 

Die Bravado International Group Merchandising Services Inc. habe in Erfahrung bringen müssen, dass der Abgemahnte im Internetauktionshaus eBay ein Silberarmband unter Verwendung der Bezeichnung „ROLLING STONES“ angeboten habe. Der von ihm angebotenen Artikel sei niemals von seiner Mandantin hergestellt, lizenziert oder sonst wie rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden. Dies verletze die ausschließlichen Nutzungsrechte der Abmahnerin.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, bis zum 27.2.2020 eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Daneben werde er aufgefordert, bis zum 5.3.2020 das sich in seinem Besitz befindliche Produkt sowie etwaig in seinem Besitz befindliche Vervielfältigungsstücke des vorbenannten Produktes zu Händen der Kanzlei Gutsch & Schlegel unbeschädigt zum Zwecke der Vernichtung herauszugeben. Ebenfalls bis zum 5.3.2020 habe er schriftlich Auskunft zu erteilen über die Herkunft und die Anzahl der bei ihm befindlichen vorbenannten Produkte und erfolgte Verkäufe durch Angabe über Hersteller bzw. Lieferanten bzw. Vorbesitzer und die Mange der Vervielfältigungsstücke sowie über den durch den Verkauf erzielten Gewinn. Vorbehaltlich der von dem Abgemahnten zu erteilenden Auskunft werde der Schadensersatzanspruch in Höhe von wenigstens 2.500 EUR geltend gemacht. Rechtsanwaltsgebühren würden mit 1.752,90 EUR beziffert werden. Dem Zahlungseingang werde bis zum 5.3.2020 entgegengesehen.

Abmahnung  Bravado International Group Merchandising Services Inc.

wegen Markenrechtsverletzung „Rolling Stones“

vertreten durch Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel

Stand: 02/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.