Mir liegt eine Abmahnung der Bravado International Group Merchandising Services, Inc., vertreten durch die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte aus Hamburg vom 16.10.2024 vor.

 

Die Abmahnung ist vier Seiten lang und es ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

 

Informationen zur Bravado International Group Merchandising Services, Inc.

In der Abmahnung führen die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte aus, dass es sich bei ihrer Mandantschaft um eines der weltweit führenden Merchandising-Unternehmen der Musikbranche handle. Sie verfüge über Lizenzen einer Vielzahl weltweit erfolgreicher Musikbands und Einzelkünstler.

 

Die Bravado International Group Merchandising Services, Inc. habe von der Fa. Musidor B.V. als Markeninhaberin mit Zustimmung der Künstler die nachfolgenden Marken- und Namensrechte weltweit exklusiv lizenziert:

 

  • an der Bezeichnung „ROLLING STONES“ (EUIPO Anmeldenummer: 011283389)
  • an einer Bildmarke, EUIPO Anmeldenummer: 010553329

 

Aufgrund langjähriger Benutzung insbesondere im Zusammenhang mit Merchandisingprodukten der Musikgruppe „Rolling Stones“ handle es sich um bekannte Marken. Die Bravado International Group Merchandising Services, Inc sei damit exklusiv zur Herstellung und Lizenzierung von Merchandisingprodukten unter Verwendung der entsprechenden Zeichen berechtigt.

 

Warum kam es jetzt zur Abmahnung?

Der Abgemahnte betreibt einen Onlineshop. Er bietet diverse Aufkleber unter Verwendung der vorbenannten, von der Abmahnerin lizenzierten Zeichen an. Die vom Abgemahnten angebotenen Artikel seien niemals von der Auftraggeberin der Abmahnung hergestellt, lizenziert oder sonst wie rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden.

 

Es läge daher eine Verletzung aus Artikel 9 Absatz 2 Unionsmarkenverordnung vor.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 23.10.2024 gefordert.

 

Für Auskunfts- und Vernichtungsansprüche wird eine Frist bis zum 30.10.2024 gesetzt.

 

Schadensersatz wird iHv. 2.500 EUR gefordert und Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 77.500 EUR, mithin 1.927,10 EUR netto.

 

Gesamtforderung: 4.427,10 EUR

 

Zahlungsfrist 30.10.2024

 

 

Abmahnung Bravado International Group Merchandising Services, Inc.

 

wegen Verletzung von Markenrechten

 

vertreten durch Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte aus Hamburg

 

Stand: 10/2024

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.