Gegenstand der Abmahnung

Am 9.5.2017 haben die Rechtsanwälte Hahn und Wolf, Bollhörnkai 1, Deck 8, 24103 Kiel im Auftrag der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das Schreiben von Rechtsanwalt Martin Wolf.

 

Unlautere Werbung als Abmahngrund

Dieser teilt mit, dass Gegenstand seiner Beauftragung die von dem Abgemahnten auf der Internetplattform Amazon zum Verkauf angebotenen „[…]Kerzen“ mit Schmuck, dessen Wert des Kaufpreises z.T. um das mehrfache überschreiten soll, sei. Der Abgemahnte sei – wie die Abmahnerin – gewerblich tätig und vertreibe u.a. Artikel aus dem Bereich Kerzen, so dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliege.

 

Rechtsanwalt Wolf teilt mit, dass seine Mandantin habe feststellen müssen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens auf der Internetplattform Amazon Kerzen zum Verkauf anbiete mit der Ankündigung: „.. mit Silber-Schmuck-Überraschung(….)im Wert von bis zu 250 Euro.“ Die Preise der Kerzen würden durchschnittlich 25 Euro betragen. Damit erwecke der Abgemahnte den unzutreffenden Eindruck, der Verbraucher werde einen Vorteil gewinnen, den es tatsächlich nicht gebe. Zumindest sei diese Geschäftspraxis zur Täuschung der Verbraucher geeignet und beeinflusse den Verbraucher in seiner Entscheidung. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sei diese Vorgehen gemäß der §§ 3, 5 iVm der Richtlinie 2005/29/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) rechtswidrig.

 

Aufgrund vorgenannter Ausführungen stünden der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zu. Er werde aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Weiter heißt es, dass bei juristischen Personen und Personengesellschaften die Unterlassungserklärung nicht nur von der Gesellschaft selbst abzugeben sei, sondern auch persönlich von deren Repräsentanten, also von den Personen, die das wettbewerbswidrige Angebot selbst veröffentlicht, den Auftrag hierzu erteilt oder trotz Kenntnis vom wettbewerbswidrigen Angebot dieses pflichtwidrig nicht verhindert hätten. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte gebe Rechtsanwalt Wolf dem Abgemahnten Gelegenheit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens Mittwoch, dem 17.05.2017, 12:00 Uhr abzugeben.

 

Durch die Abmahntätigkeit seien seiner Mandantin Kosten entstanden, zu deren Ersatz er gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet sei. Diese Kosten würden sich nach dem sogenannten Gegenstandswert berechnen und würden mit 1.141,90 EUR beziffert werden. Zahlbar sei dieser Betrag bis zum 25.5.2017.

Abmahnung BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH

wegen unlauterer Werbung mit Gratiszugabe

vertreten durch Rechtsanwälte Hahn und Wolf

Stand: 05/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.