Gegenstand der Abmahnung
Die Buchland GbR, vertreten durch die v. Nieding Ehrlinger Geipel Ingendaay Rechtsanwälte, hat am 11.01.2022 eine Abmahnung wegen unlauterer Telefax-Werbung aussprechen lassen.
Bei der Buchland GbR handle es sich um eine klassische Sortimentsbuchhandlung mit dem üblichen breiten Angebot an Büchern, heißt es in der Abmahnung. Zwischen dem Abgemahnten und der Buchland GbR bestünde ein konkretes Wettbewerbsverhältnis. Der Abgemahnte betreibe unlautere Telefax-Werbung. Er habe im Januar 2022 eine Telefax-Werbung für Bücher versendet, offensichtlich an zahlreiche Adressaten, und zwar ohne hierzu durch eine vorherige ausdrückliche Einwilligung der Empfänger berechtigt zu sein. Bei dieser Form der Telefax Werbung handle es sich um eine unzumutbare Belästigung, die stets wettbewerbswidrig sei gemäß § 7 Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 3 UWG.
Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 19.01.2022 gefordert.
Abmahnkosten werden nach einem Gegenstandswert von 7.500 EUR, mithin 800,39 EUR brutto, verlangt.
Da der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung abgab, wurde beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung beantragt und in der Folgezeit auch erlassen. Das Landgericht Berlin hat den Verfahrenswert für das Verfügungsverfahren jedoch auf nur 2.500 EUR festgesetzt. Die Kammer des Landgerichts Berlin gehe von einem Wert in der Hauptsache von 3.750 EUR und für dieses Verfahren von 2.500 EUR.
Abmahner: Buchland GbR
Vertreter des Abmahners: v. Nieding Ehrlinger Geipel Ingendaay Rechtsanwälte
Gegenstand der Abmahnung: wegen unlauterer Telefax-Werbung
Stand: 01/2022
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.