Abmahner: Bunkering Logistic Inc., Global Bank Tower, Calle 50, Panama Stadt, Republik Panama

Vertreter des Abmahners: niemand, schreibt per E-Mail Abmahnungen im eigenen Namen

Gegenstand der Abmahnung: angeblicher Verstoß gegen EnEV-Umsetzung per 1.5.2014 

Stand: 1.5.2014

Update:

2. Mai 2014: Es erreichen mich weitere Abmahnungen der Bunkering Logistic Inc.. Im Betreff der E-Mail Abmahnung heißt es: "Abmahnung wegen nicht erfolgter EnEV-Umsetzung per 1.5.2014" Zweifel bestehen zunächst an der Aktivlegitimation des Abmahners. Selbst unterstellt, der vortwurf wäre berechtigt, was im konkreten Einzelfall stets genau zu prüfen ist, so kann nicht zu einer voreiligen Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung geraten werden. Auch die Ausführungen des Abmahners sollten Sie dazu nicht veranlassen. Es heißt in der Abmahnung:

"Mit der Abgabe der nachstehenden Unterlassungserkärung uns gegenüber können Sie weiteren Unterlassungserklärungen von Anwälten zuvor kommen und diesen im Falle einer weiteren Abmahnung erklären, dass eine Wiederholungsgefahr nicht besteht, da Sie bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Sie können dadurch Kosten von bis zu 2.500 EUR pro abgemahnten Verstoss durch professionelle Abmahnanwälte vermeiden. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt der Erstabgabe."

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist extrem weit gefasst:

1. in Internetanzeigen oder auf Webseiten der Öffentlichkeit Immobilienangebote, die von der EnEV 2014 betroffen sind, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

2. für jeden Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an die Unterlassungsgläubigerin, deren Höhe von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen bestimmt wird, und die vom Gericht überprüft werden kann.

Eine Unterlassungserklärung mit dieser Formulierung kann sich sehr schnell zu einer Kostenfalle entwickeln. Möglicherweise hat es der Abmahner nur auf die Abgabe der Unterlassungserklärung abgesehen. Wenn Sie diese unterschreiben, kommt ein Unterlassungservertrag zustande. Verstoßen Sie in der Folgezeit dagegen, dann wäre eine Vertragsstrafe fällig, die Bunkering Logistic Inc. aus Panama zu zahlen wäre. Daher Vorsicht, Vorsicht udn nochmals Vorsicht!

Bei einer Abmahnung bietet Ihnen Rechtsanwalt Gerstel folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit Rechtsanwalt Gerstel und seinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Rechtsanwalt Gerstel muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich.  Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann Ihnen  Rechtsanwalt Gerstel jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie uns daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und uns dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie uns unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit wir Sie schnellsten kontaktieren können.
  • Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüft  Rechtsanwalt Gerstel diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung ruft Sie  Rechtsanwalt Gerstel sofort an oder nimmt per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von  Rechtsanwalt Gerstel eine kostenlose Ersteinschätzung. Er sagt Ihnen, wie er in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko klärt Sie  Rechtsanwalt Gerstel auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nennt Ihnen Rechtsanwalt Gerstel die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbart  Rechtsanwalt Gerstel ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten Rechtsanwalt Gerstel nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten Rechtsanwalt Gerstel beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

FAQ Abmahnung

Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier.

 

  • Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?
    NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden. Weitere Informationen zum Thema Unterlassungserklärung finden Sie hier.
  • Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc.) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?
    NEIN
    ! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc. STOPP! Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit Rechtsanwalt Gerstel, in welchem er Ihnen seine Einschätzung zur Abmahnung mitteilt.
  • Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
    Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu Rechtsanwalt Gerstel zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.
  • Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?
    Rechtsanwalt Gerstel und seinen Team helfen Ihnen auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Rechtsanwalt Gerstel übernimmt selbstverständlich das volle Haftungsrisiko für die rechtlichen Informationen. Durch den Updateservice sorgt Rechtsanwalt Gerstel dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, Rechtsanwalt Gerstel sorgt für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ist das nicht alles nur Abzocke? Liegt ein Fall von Rechtsmissbrauch vor?
    Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema hat sich Rechtsanwalt Gerstel bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Das Team der Kanzlei Gerstel freut sich auf Ihren Anruf.

Rechtsanwalt Gerstel bietet Hilfe bei einer Abmahnung bundesweit