Gegenstand der Abmahnung

Am 6.9.2017 haben die Rechtsanwälte Baker & McKenzie, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB, Bethmannstraße 50-54, 60311 Frankfurt/Main eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Calvin Klein Trademark Trust wegen des Vertriebs gefälschter Pullover unter den Zeichen „ck“ und „Calvin Klein Jeans“ ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Hecht.

 

Markenrechtsverletzung Marke „Calvin Klein“ führt zu Abmahnung

Rechtsanwalt Dr. Markus Hecht führt aus, dass anlässlich eines am 21.7.2017 in dem eBay-Shop des Abgemahnten durchgeführte Testkaufs seine Mandantschaft festgestellt habe, dass er gefälschte Pullover unter Calvin Klein Jeans ck verkaufe. Gegenstand des von dem Abgemahnten abgewickelten Kaufs über 73,85 EUR (inkl. Versand) sei folgendes Produkt gewesen: „Calvin Klein Jeans Hannes Long Sleeve Kapuzen Pullover Rundhals Grautöne NEU“.

 

Die Überprüfung der auf die Bestellung hin von ihm gelieferten Waren durch die Calvin Klein Trademark Trust habe ergeben, dass es sich bei dem Kleidungsstück eindeutig um eine Fälschung handeln würde. Bei dem erworbenen Pullover stimme insbesondere das an der Ware angebrachte Pflegeetikett nicht mit der von bzw. mit Zustimmung ihrer Mandantin in den Verkehr gebrachten Originalware überein, so die Baker McKenzie Rechtsanwälte. Zudem sei auf dem Produktlabel ein Farbcode angebracht, der nicht mit der Farbe des Produktes übereinstimmen würde.

 

Hintergrund zur Calvin Klein Trademark Trust

Die Calvin Klein Gruppe unter der Calvin Klein Inc., New York, sei Teil des weltweiten Konzern Phillips-Van Heusen. Die Markenrechte an CALVIN KLEIN und CK würden von der Calvin Klein Trademark Trust gehalten und lizenziert. Unter den Zeichen CALVIN KLEIN und CK werde umfangreich unter anderem hochwertige Kleidung vertrieben, die bei den Verbrauchern eine hohe Wertschätzung genießen würde.

 

Die Calvin Klein Trademark Trust sei Inhaberin zahlreicher Marken, unter anderem der deutschen Wortmarke CALVIN KLEIN, Registernummer DD647386, eingetragen unter anderem für „Pullover“ in Klasse 25 mit Priorität vom 6. April 1990. Die Marke „CK“ sei als Unionsmarke, Registernummer 000066753 mit Priorität vom 1. April 1996 unter anderem für „Herren-, Knaben- und Mädchenbekleidung“ in Klasse 25 eingetragen.

 

Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche

Rechtsanwalt Dr. Markus Hecht informiert, dass der Abgemahnte indem er gewerbliche und damit im geschäftlichen Verkehr Pullover unter den Zeichen CALVIN KLEIN bzw. „CK“ vertreibe, er die Markenrechte seiner Mandantschaft verletze.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung werde bis zum 20.9.2017 gefordert. Die Rechtsanwaltsgebühren würden nach einem Gegenstandswert von 250.000 EUR geltend gemacht (= 2.948,90 EUR) und seien ebenfalls fällig bis zum 20.9.2017. Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen, insbesondere über Herkunft und den Vertriebsweg sowie über den hierdurch erzielten Umsatz und Gewinn habe er ebenfalls zu erteilen.

Abmahnung Calvin Klein Trademark Trust

wegen Markenrechtsverletzung „Calvin Klein“ bzw. „CK“

vertreten durch Rechtsanwälte Baker McKenzie

Stand: 09/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.