Update 01.09.2022: Cama Ventures LLP Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung vom 23.08.2022 durch Rechtsanwalt Jens Reininghaus: Die Cama Ventures LLP lässt aktuell über Jens Reininghaus Rechtsanwalt abmahnen. Frist zur Abgabe einer  Unterlassungserklärung und Auskunft: 02.09.2022. Abmahnkosten werden iHv. 672,60 EUR gefordert. Es geht um ein Lichtbild, auf dem eine Steinwand zu sehen ist. Nach Auskunftserteilung muss der Abgemahnt mit einer Schadensersatzforderung rechnen.

 

Bisher hatten die Abmahnungen meiner Kenntnis nach die F3S Rechtsanwälte ausgesprochen. Ein Anwaltswechsel ist nicht untypisch. Wen die Cama Ventures LLP mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt, ist allein Ihre Entscheidung.

 

Gern helfe ich Ihnen.

 

Gegenstand der Abmahnung vom 01.07.2021

Mir liegt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung vom 01.07.2021 der CAMA Ventures LLP, vertreten durch die F3S Rechtsanwälte vor. Es gibt um ein Lichtbild mit der Bezeichnung „Strawberries“. Die ausschließlichen Nutzungsrechte habe die CAMA Ventures LLP direkt vom Fotografen erworben, heißt es in der Abmahnung.

 

Es wird bis zum 08.07.2021 eine Unterlassungserklärung gefordert.

 

Als Frist für die Erteilung der Auskunft wird eine weitere Frist bis zum 15.07.2021 gesetzt.

 

Ich hatte mit den F3S Rechtsanwälten schon häufiger zu tun. Ich habe einen guten Eindruck von den Kollegen, weil die Vorgänge meiner Erfahrung nach bisher alle sehr fair bearbeitet worden sind. Der Kontakt mit den Kollegen war immer kollegial und auch fachlich diskutiert man auf Augenhöhe. Die Kanzlei vertritt die Rechte Ihrer Mandanten konsequent. Nicht auf eine solche Abmahnung zu reagieren wäre meiner Einschätzung nach falsch.

Abmahner: CAMA Ventures LLP

Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

Stand: 08/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.