Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Caro Fotoagentur GmbH vom 23.04.2015, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Josef Lütke aus Chemnitz, vor. Die Caro Fotoagentur GmbH ist nach Angaben in der Abmahnung eine der führenden deutschen Bildagenturen. Sie vermarktet über ihre Website und andere Vertriebswege Bilder zahlreicher Fotografen aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Kultur. Diese Bilder können auf der Website der Caro Fotoagentur GmbH kostenfrei betrachtet werden, sie werden aber nur entgeltlich abgegeben, so Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Josef Lütke. Die Caro Fotoagentur GmbH sei alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte der vermarkteten Bilder. Alle Fotografen hätten die Rechte an den vermarkteten Bildern an die Caro Fotoagentur GmbH abgetreten und dieser zusätzlich auch die Rechte zur Durchsetzung der sich so ergebenden Ansprüche übertragen. Der Abgemahnte habe die Rechte der Caro Fotoagentur GmbH verletzt, indem er auf seiner Website ein Bild benutzte, welches er nicht zuvor bei der Caro Fotoagentur GmbH erworben hat.

 

Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

 

Daher macht die Caro Fotoagentur GmbH nunmehr gegen den Abgemahnten Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Gleichzeitig bietet die Caro Fotoagentur GmbH an, das Bildmaterial durch eine Einmalzahlung nachzulizensieren. In diesem Fall könne der Abgemahnte dann im bisherigen Umfang das Lichtbild weiter nutzen und müsse seine Website nicht ändern.

 

Da der Abgemahnte das Bild nicht von der Caro Fotoagentur GmbH erworben hat, wird er in dem Schreiben aufgefordert, zu erklären, wie er das Bild erlangt hat und wie er es verwendet und insbesondere weiter benutzt hat. Da der Abgemahnte das Bild unberechtigt nutzt, sei er verpflichtet, das Bild auf seiner Website und auf allen anderen Internetportalen vollständig zu löschen oder löschen zu lassen.

 

Wegen der unberechtigten Nutzung macht die Caro Fotoagentur GmbH Schadensersatzansprüche geltend. Es folgen sodann in der Abmahnung diverse Ausführungen zur Berechnung des Schadensersatzes und den Honoraren der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

 

Die Forderungen der Caro Fotoagentur GmbH

 

In dem konkret vorliegenden Fall wird eine Lizenzgebühr von 230 EUR gefordert. Zu diesem Betrag käme aufgrund unterlassender Quellenangabe ein Aufschlag von 100 % hinzu. Des Weiteren werden Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 10.000 EUR geltend gemacht und auf ein Verfahren aus Köln aus dem Jahr 2011 verwiesen. Zu Gunsten des Abgemahnten sei jedoch ein Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit von 6.000 EUR angesetzt worden. Insgesamt werden daher 972,40 EUR gefordert. Diesen Betrag soll der Abgemahnte bis zum 06.05.2015 auf das Konto von Rechtsanwalt Dr. Lütke bezahlen. Der Abmahnung liegt eine Vollmacht der Caro Fotoagentur GmbH vom 22.04.2015 bei, sowie eine Abtretungserklärung vom Fotografen an die Caro Fotoagentur GmbH.

Abmahnung Caro Fotoagentur GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Bildmaterial durch unlizensierte Nutzung

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Josef Lütke

Stand: 04/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.