Gegenstand der Abmahnung

Frau Rechtsanwältin Barbara Gebler-Fleischhacker hat am 22.01.2022 im Auftrag der Catprint MEDIA GmbH eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen.

 

In der Abmahnung heißt es, dass die Catprint MEDIA GmbH seit dem 01.08.1997 berechtigt sei, sowohl Dritten Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein zu geben als auch die Rechte des Urhebers Uli Stein aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen. Sie habe das ausschließliche Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Abs. 3 UrhG.

 

Der Abgemahnte mache auf Facebook einen Cartoon von Uli Stein öffentlich zugänglich, ohne hierzu berechtigt zu sein, heißt es. Die Urheberrechtsverletzung erfolge rechtswidrig und schuldhaft. Der Abgemahnte sei zur Unterlassung und Auskunft verpflichtet. Die  weitergehenden zivilrechtlichen Ansprüche könne der Abgemahnte den §§ 97 ff des deutschen Urheberrechtsgesetzes entnehmen.

 

Der Bekanntheitsgrad des Künstlers Uli Stein sei dem Abgemahnten gewiss vertraut. Die deutschsprachigen Bücher von Uli Stein seien in einer Auflage von über 11 Millionen verkauft worden, die Postkarten in einer Auflage von über 160 Millionen. Auf dem deutschen Markt  würden sich über 1500 unterschiedliche Artikel mit Werken von Uli Stein finden, wird ausgeführt. 

 

Bis zum 08.02.2022 soll der Abgemahnte die in der Anlage zum Abmahnschreiben vorbereitete Unterlassungserklärung abgeben und Auskunft erteilen, wie lange der Cartoon von Uli Stein öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

 

Ferner habe der Abgemahnte die Daten zur Nutzungszeit zu sichern, sowie unverzüglich die unberechtigte Nutzung des Cartoons von Uli Stein einzustellen, heißt es.

 

Abmahnkosten und/oder Schadensersatz wird noch nicht gefordert.

Abmahner: Catprint MEDIA GmbH

 

Vertreter des Abmahners: Barbara Gebler-Fleischhacker Rechtsanwältin

 

Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung

 

Stand: 01/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.