Gegenstand der Abmahnung
Eine Abmahnung der CdD GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe, Heiliger Weg 67-69, 44141 Dortmund, vom 23.1.2020 habe ich vorliegen.
Rechtsanwalt Majoyeogbe führt aus, dass seine Mandantin auf dem Onlinemarktplatz eBay einen Versandhandel mit Flüssigkeiten für elektronische Rauchgeräte, insbesondere Liquids, Basen und Aromen betreibe. Der Abgemahnte verfolge das gleiche Geschäftsmodell und stehe daher mit der Abmahnerin in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Die CdD GmbH lässt mitteilen, dass sie feststellen musste, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten gegen rechtliche Vorschriften mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz verstoßen würde.
Fehlende Grundpreisangabe u.a. führt zu CdD GmbH Abmahnung
Als Unternehmer sei der Abgemahnte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB dazu verpflichtet, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Bestellung klar und verständlich die in den vorstehenden Normen enthaltenen Informationen zur Verfügung zu stellen. U.a. habe der Abgemahnte bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr Verbraucher über die einzelnen technischen Schritte die zu einem Vertragsschluss führen zu unterrichten. Diese Belehrungen seien von dem Abgemahnten jedoch nicht vorgehalten worden, so Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe weiter.
Ebenfalls aufgrund vorstehender Regelung habe der Abgemahnte Verbraucher darüber zu unterrichten, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werden würde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch insoweit werde die entsprechende Belehrung nicht erteilt.
Auch über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht informiere er nicht.
Die gesetzliche Widerrufsbelehrung
Sodann teilt die CdD GmbH durch deren Bevollmächtigten mit, dass der Abgemahnte gemäß § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB §§ 1 Abs. 2 Nr. 1.; 4 Abs. 1 dazu verpflichtet sei, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Vertragserklärung klar und verständlich über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts zu unterrichten. Der Abgemahnte würde widersprüchlich über die Frist belehren. Ebenso müsse der Abgemahnte die Verbraucher über das Muster-Widerrufsformular informieren und würde diesbezüglich ebenfalls nicht seinen Informationspflichten nachkommen.
Darüber hinaus wird ein fehlender Link zur OS-Plattform moniert.
Auch die Grundpreisangaben fehlten in den Angeboten des Abgemahnten.
Der Abgemahnte wird sodann von Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe im Auftrag der CdD GmbH aufgefordert, das vorstehend geschilderte unlautere Verhalten ab sofort zu unterlassen und eine ausreichende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet bis zum 30.1.2020 abzugeben. Ein Muster liegt dem Schreiben bei. Kosten werden in Höhe von 1.358,86 EUR geltend gemacht nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR.
Abmahnung CdD GmbH
wegen Angabe widersprüchlicher Fristen in Widerrufsbelehrung, kein Muster-Widerrufsformular, fehlende Grundpreisangabe u.a.
vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe
Stand: 01/2020
Das ist jetzt das Wichtigste:
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.