Gegenstand der Abmahnung

Am 6.2.2019 hat Herr Charles Jaster, geschäftlich handelnd unter Rent Berlin Chopper, durch die Kanzlei Hoesmann, Storkower Straße 158, 10407 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Jana M. Hähnlein. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße beim Verkauf von Alkohol über den eBay-Shop des Abgemahnten.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. führt zu Abmahnung

Die Kanzlei Hoesmann teilt mit, dass der Abmahner habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte hierbei einen Wettbewerbsverstoß begehe.

 

Er sei dazu verpflichtet, einen leicht zugänglichen Link zu der EU-Schlichtungsplattform zur Verfügung zu stellen, Art. 14 Abs. 1 EU-Verordnung Nr. 524/2013. Das OLG Hamm weise in seinem Beschluss vom 03.08.2017, Az. 4 U 50/17 auf den Umstand hin, dass es gerade nicht ausreichen würde, die Internetadresse der OS-Plattform lediglich textlich wiederzugeben. Es müsse vielmehr die Möglichkeit der direkten Abrufbarkeit durch einfaches klicken gewährleistet werden.

 

In dem Angebot des Abgemahnten befinde sich kein klickbarer Link zur eingerichteten Plattform, so die Kanzlei Hoesmann. Dies stelle einen Verstoß dar.

 

Darüber hinaus wird moniert, dass der Empfänger des Abmahnschreibens in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefaxnummer angebe, obwohl diese Nummer im Impressum angegeben sei.

 

Des Weiteren führe er die Verbraucher in die Irre, indem er im Muster-Widerrufsformular eine Telefonnummer angebe.

 

Zwischen dem Empfänger des Abmahnschreibens und Herrn Charles Jaster, geschäftlich handelnd unter Rent Berlin Chopper, bestehe ein Wettbewerbsverhältnis, so dass dieser berechtigt sei, die fraglichen wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegen den Abgemahnten geltend zu machen. Ob die Verletzung der Rechte ihrer Mandantschaft willentlich oder lediglich versehentlich geschehen seien, habe auf die vorliegenden Ansprüche keinen Einfluss.

 

Die Kanzlei Hoesmann mache Unterlassungsansprüche gemäß §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1 UWG geltend. Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 20.2.2019 rechtsverbindlich zu bestätigen, dass die Verstöße gegen das UWG unterlassen werden würden.

 

Des Weiteren würde ihm bis zum 20.2.2019 Gelegenheit gegeben, die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 € sowie die Recherche- und Dokumentationskosten in Höhe von 178,50 € zu erstatten.

Abmahnung Charles Jaster, geschäftlich handelnd unter Rent Berlin Chopper

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, Angabe Telefonnummer in Muster-Widerrufsformular u.a.

vertreten durch Kanzlei Hoesmann

Stand: 02/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.