Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der CHECK24 GmbH durch die Kanzlei Grünecker, Leopoldstraße 4, 60602 München vom 20.3.2020 wurde mir zur Überprüfung übermittelt. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Julia Bittner. Hintergrund sind Markenrechtsverletzungen.

 

Kennzeichenverletzung führt zu CHECK24 GmbH Abmahnung

Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte teilen dem Abgemahnten mit, dass ihre Mandantin mit CHECK24 eines der erfolgreichsten Internetportale Europas betreibe. Sie biete inzwischen mehr als 40 Preis- und Leistungsvergleiche in den Bereichen Versicherung, Konto & Kredit, Strom & Gas, DSL & Handy, Reisen/Lastminute, Flug/Hotel/Mietwagen und Elektronik & Haushalt an, um dem Verbraucher mehr Markttransparenz, günstigere Preise und eine bessere Orientierung im Tarifdschungel zu ermöglichen.

 

Die CHECK24 GmbH bzw. deren Rechtsvorgängerin sei bereits im Jahr 1999 mit Sitz in München gegründet worden. Relevante Markenrechte an „CHECK24“ bestünden seit dem Jahr 2000. Seit 2008 firmiere ihre Mandantin auch unter dem Unternehmenskennzeichen CHECK24, so Rechtsanwältin Julia Bittner.

 

Im Zuge ihres überragenden Erfolgs habe sich die Abmahnerin entsprechende Markenrechte an „CHECK24“ gesichert und erweitere diese stetig. Ein Markendatenbankauszug aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes liegt dem Schreiben bei.

 

Auf den Folgeseiten wird sodann die Bedeutung und Bekanntheit der Marke beschrieben.

 

Weiter heißt es dann, dass die CHECK24 GmbH auf den Domain-Namen „www.[…]-24.net“ des Abgemahnten aufmerksam geworden sei, über den dieser Beratungsdienstleistungen an Verbraucher in den Bereichen „Reisen, (Hotel-)Unterkünfte und Mietwagen“ anbieten würde. Eine Berechtigung für den Abgemahnten, den vorgenannten Domain-Namen für seine vorgenannte Dienstleistung zu verwenden, sei nicht erkennbar.

 

Durch diese Handlungen verstoße er gegen Bestimmungen des Markengesetzes sowie des Namensrechts.

 

Sodann folgen auf mehreren Seiten rechtliche Würdigungen des Sachverhalts und die Anspruchsgrundlagen werden ausführlich erläutert.

 

Es werden Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- sowie Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht und der Abgemahnte wird zur Löschung des Domain-Namens aufgefordert.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung habe er bis zum 27.3.2020 abzugeben.

 

Zur Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren iHv 3.399,50 € (Gegenstandswert: 250.000,00 €) habe er bis zum 6.4.2020 Zeit.

Abmahnung CHECK24 GmbH

wegen Markenrechtsverletzung

vertreten durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

Stand: 03/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.