Gegenstand der Abmahnung
Am 9.4.2019 hat die Kanzlei bock legal, Reuterweg 51-53, 60323 Frankfurt am Main im Auftrag der Chopard International S.A. eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Lukas Riedel. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Nachahmung einer Armspange der Abmahnerin zum Verkauf angeboten zu haben.
Hintergrund zur Chopard International S.A.
Die Abmahnerin sei ein Unternehmen im Konzernverbund der bekannten Chopard Holding SA. Chopard vertreibe seit 1860 Schmuck und Uhren und gehöre mit ihrer über 150-jährigen Firmengeschichte zu den traditionsreichsten und zugleich bekanntesten Schweizer Uhren- und Schmuckmanufakturen der Welt. Chopard sei Mitglied der schweizerischen Fondation de la Haute Horlogerie und stelle unter dem Namen L.U.C. eigene Manufakturkaliber mit technisch anspruchsvollsten mechanischen Komplikationen, wie z.B. Tourbillon oder Ewiger Kalender, her.
Das Unternehmen, die Kennzeichen und die Produkte von Chopard würden der hohen Juwelierskunst, der hohen Uhrmacherkunst und der Luxusklasse zugeordnet und in den angesprochenen Verkehrskreisen mit entsprechenden besonderen Gütevorstellungen höchster Qualität, Luxus und Exklusivität verbunden.
Verkauf von Nachahmung von Schmuckarmreif führt zu markenrechtlicher Abmahnung
Die bock legal Rechtsanwälte teilen mit, dass die Abmahnerin kürzlich habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte in seinem Onlineshop auf amazon.de Armspangen in den Verkehr gebracht habe, die das Geschmacksmuster DM/085 333 „Happy Hearts“ verletzen würde. Die Armspange des Abgemahnten stelle sich aufgrund ihres weitestgehend übereinstimmenden Designs als unlautere Nachahmung der wettbewerblich eigenartigen Armspange „Happy Hearts“ der Chopard International S.A. dar. Durch das Angebot verhalte sich der Abgemahnte wettbewerbswidrig. Er würde den guten Ruf der Armspange ausbeuten.
Der Chopard International S.A. würden aufgrund der vorstehend beschriebenen Verletzungshandlungen in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Schadensersatz und Kostenerstattung zu. Der Abgemahnte habe bis zum 17.4.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis zum 26.4.2019 Auskunft über Art und Umfang des Verkaufs der Plagiate zu erteilen, die sich noch in seinem Besitz befindlichen Armreife sowie der Werbemittel, in denen sich Abbildungen dieser Plagiate befinden, herauszugeben und die Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 2.348,64 € zu erstatten.
Abmahnung Chopard International S.A.
wegen Verkauf von Nachahmungen der „Happy Hearts“ Armspange
vertreten durch bock legal Rechtsanwälte
Stand: 04/2019
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.