Gegenstand der Abmahnung

Am 5.3.2017 hat Herr Christian Sasse, handelnd unter Foto- und TV-Agentur NTOi, durch die Rechtsanwälte Frömming Mundt & Partner, Mittelweg 161, 20148 Hamburg eine Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Born.

 

Dieser führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass sein Mandant als Fotograf unter vorgenannter Einzelfirma als Fotograf erfolgreich tätig sei. Er sei Urheber und Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte an einer nachfolgend abgebildeten Fotografie mit dem Motiv des Künstlers Julian David. Der Abmahner habe feststellen müssen, dass dieses Bild von dem Abgemahnten auf dessen Internetseite veröffentlicht werde. Die dargestellte Nutzung verletze insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG, da Nutzungsrechte gegenüber dem Abgemahnten nicht wirksam eingeräumt worden seien.

 

Die Abmahnung des Christian Sasse, NTOi Foto- und TV-Agentur

Es bestünde ein verschuldensunabhängiger Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten aus § 97 I UrhG. Er werde daher aufgefordert, die weitere Verwendung der Fotografie umgehend einzustellen und vorhandene digitale Vervielfältigungsstücke aus den Serververzeichnissen sämtlicher von ihm beeinflussbarer Internetauftritte vollständig zu löschen. Rechtsanwalt Dr. Born weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung auch eine Abrufbarkeit über die ursprüngliche URL den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung erfülle. Bis zum 16.3.2017 solle der Abgemahnte eine entsprechende geeignete strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

 

Weiterhin werde der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 16.3.2017 Auskunft zu erteilen, über den Umfang der Nutzung des vorgenannten Bildmaterials, insbesondere die Nutzung unter weiteren URL oder in etwaigen Printprodukten.

 

Seine Mandantschaft habe weiterhin einen Schadensersatzanspruch auf entgangene Lizenzgebühren. Die Schadensberechnung erfolge gemäß § 97 II 1 UrhG und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Wege der Lizenzanalogie. Die angemessen Schadensersatzforderung für die beanstandete Nutzung betrage nach den MFM-Tarifen zumindest 540 EUR. Ferner habe er unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes und gem. § 97a III 1 UrhG die erforderlichen Aufwendungen für die vorliegende urheberrechtliche Abmahnung zu erstatten. Diese würden mit 679,10 EUR netto beziffert werden.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die Summe aus Lizenzschaden und Rechtsverfolgungskosten, also 1.219,10 EUR bis zum 16.3.2017 zu zahlen.

Abmahnung Christian Sasse, handelnd unter Foto- und TV-Agentur NTOi

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Frömming Mund & Partner

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.