Gegenstand der Abmahnung

Am 2.2.2017 hat Rechtsanwalt Christoph Schickner, Bei der Schießmauer 3, 72119 Ammerbuch im Auftrag des Volker Lutz e.K., Fa. ITS Forfaiting eine Abmahnung ausgesprochen.

 

Der Bevollmächtigte teilt mit, dass sein Mandant unter seinem eBay-Handelskonto gewerblichen Handel mit gebrauchten und neuen Daten- und Bildträgern, insbesondere CDs und DVDs mit Bild-/ und Bild-/Tonmaterial bzw. Software betreibe. Hierbei handele er auch mit Bildträgern, die entweder nicht, oder mit der Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ nach § 14 Abs. 2 JuSchG gekennzeichnet seien.

 

Abmahnung wegen fehlender Altersprüfung bei DVD-Verkauf

Die genannten Bildträger habe der Volker Lutz e.K., Fa. ITS Forfaiting bis in das Jahr 2016 mittels des Versandservices „DHL mit Identitäts- und Altersprüfung“ verkauft. Bei diesem Versandservice, bei welchem an den Käufer eigenhändig ausgeliefert werden müsse, werde die Identität und das Mindestalter des Kunden durch den Zusteller unmittelbar bei der Übergabe der Ware überprüft.

 

Rechtsanwalt Schickner führt aus, dass sein Mandant durch einen Wettbewerber hierauf wegen unerlaubtem Wettbewerb erfolgreich in Anspruch genommen worden sei mit dem Argument, dass diese Versandart nicht geeignet sei, jugendschutzrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Es sei eine „doppelte Altersverifikation“ erforderlich, eine davon, bevor das Paket überhaupt auf den Weg gebracht werde. Es dürfe das Paket erst auf den Weg gebracht werden, wenn das Mindestalter des Bestellers zuvor durch eine anerkannte Altersverifikationsmaßnahme sichergestellt sei, etwa durch die Durchführung des Post-Ident-Verfahrens und hiernach etwa durch die Versendung der Versandart „Einschreiben eigenhändig“ gewährleistet werde, dass ausschließlich an den zuvor geprüften Empfänger tatsächlich übergeben werde.

 

Der Abgemahnte würde ebenfalls DVDs ohne Jugendfreigabe auf eBay zum Verkauf anbieten und hierbei keine Altersprüfung vornehmen. Als Versandart biete er „Standardversand (Soner-/Speditionsversand)“ und „Versand erfolgt per Einschreiben Eigenhändig“.

 

Dieser Verstoß führe gegenüber seinem Mandanten zu einer Wettbewerbsverzerrung.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 14.2.2017, 14:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus habe er die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen, die mit 745,40 EUR nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR berechnet würden und bis zum 3.3.2017 zahlbar seien.

Abmahnung Volker Lutz e.K., Fa. ITS Forfaiting

wegen fehlender Altersüberprüfung bei FSK 18-Versand

vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Schickner

Stand: 02/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.