Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 23.03.2016 hat Frau Claudia Regina Lucas durch die Rechtsanwälte Steinhauer Günther pp., Märkische Straße 1, 58706 Menden eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Gegenstand der Abmahnung sei der Umstand, dass der Abgemahnte als gewerblicher Verkäufer auf der Internetplattform eBay Schuhe zum Verkauf anbieten und hierbei in mehrfacher Hinsicht seinen gesetzlichen Informationspflichten nach § 312 i Abs. 1 Nr. 2 und 3 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB nicht nachkommen und hierdurch gegen das Lauterkeitsrecht verstoßen würde.

 

Die Abmahnung von Frau Claudia Regina Lucas

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Karsten Rütte teilt in dem 11seitigen Schreiben mit, dass seine Mandantin auf der Internetplattform www.ebay.de ebenfalls als gewerbliche Verkäuferin angemeldet sei und in diesem Zusammenhang auch unter anderem Schuhe zum Verkauf anbieten würde. Der Abgemahnte und die Abmahnerin seien daher Mitbewerber im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, so dass diese nach § 8 Abs. 1 UWG den Abgemahnten auf Unterlassung dieser unzulässigen geschäftlichen Handlung in Anspruch nehmen könne.

 

Mit der Abmahnung werden u.a. die fehlende Information über die Vertragssprache, die nicht vorhandene Unterrichtung über die Schritte, die zum Vertragsschluss führen und welche technischen Mitteln zur Verfügung stehen um Eingabefehler zu korrigieren sowie die Verwendung einer veralteten und fehlerhaften Widerrufsbelehrung moniert. Darüber hinaus würde der Eindruck erweckt werden, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht nur ausüben könne, wenn hierbei der Original-Schuhkarton übersendet werden würde. Auch die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf 6 Monate sei wettbewerbswidrig.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, dieses unlautere Verhalten ab sofort zu unterlassen und sofort, spätestens jedoch bis zum 31.03.2016, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein entsprechendes Muster liege dem Schreiben bei.

 

Des Weiteren sei der Abgemahnte verpflichtet, die Kosten, die Frau Claudia Regina Lucas durch die Beauftragung der Rechtsanwälte Steinhauer Günther entstanden sind, zu ersetzen. Der sich aus der ebenfalls anliegenden Kostennote ergebende Rechnungsbetrag in Höhe von 1.242,84 EUR netto (Gegenstandswert 25.000 EUR) sei zahlbar bis zum 07.04.2016.

 

Rechtsanwalt Rütte führt aus, dass der angesetzte Gegenstandswert als überaus moderat zu bezeichnen sei, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Abgemahnte in seinen Auktionen gleich mehrfach und in eklatanter Weise gegen das Lauterkeitsrecht verstoßen würde.

Abmahnung Claudia Regina Lucas

wegen Verstoß gegen Informationspflichten (unlauterer Wettbewerb)

vertreten durch Rechtsanwälte Steinhauer Günther

Stand: 03/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.