Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Volker Jakob hat mit Schreiben vom 21.4.2015 eine Abmahnung im Auftrag von Frau Claudia Morgan ausgesprochen. Der Abmahnung zufolge verkauft Frau Claudia Morgen über verschiedene Plattformen im Internet Waren aus den Sortimenten Kleidung, Kinder-, Schul- und Partybedarf, Geschenkartikel und Haushaltsbedarf, u.a. auf eBay unter dem Verkäufernamen „deal4luck“. Es seien für das Mitbewerberverhältnis gleiche und gleichartige Produkte und Produktgruppen ausschlaggebend. Da der Abgemahnte Waren aus den gleichen Artikelgruppen verkaufe, bestehe ein Wettbewerbsverhältnis und Frau Claudia Morgan sei gemäß § 8 UWG berechtigt, eine Unterlassungserklärung zu verlangen.

 

Die Abmahngründe von Frau Claudia Morgan

Der Abgemahnte soll sich wettbewerbswidrig verhalten haben, da er u.a. nicht ausreichend über das dem Käufer zustehende Widerrufsrecht informierte, kein ausreichendes Impressum bereit hielt, keinen Warnhinweis beim Verkauf von Spielzeug, welches für Kinder unter 36 Monaten nicht geeignet ist, bereit hielt und nicht darüber informierte, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird.

 

Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung läuft bis zum 29.04.2015. Rechtsanwaltsgebühren werden in Höhe von 984,60 EUR netto geltend gemacht (Streitwert 20.000 EUR).

Abmahnung Claudia Morgan

vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Stand: 21.4.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.