Gegenstand der Abmahnung

Am 08.06.2016 hat die Cloetta Deutschland GmbH durch die JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln eine markenrechtliche Abmahnung wegen der nichtautorisierten Verwendung der Bezeichnung „Schulkreide“ für den Verkauf von Süßwaren ausgesprochen.

 

Die Rechtsanwälte Dr. Nils Weber und Jens von der Thüsen teilen in dem Schreiben mit, dass dem Abgemahnten möglicherweise bekannt sei, dass es sich bei deren Mandantin um die deutsche Vertriebsgesellschaft des schwedischen Cloetta-Konzerns handele, der eines der größten Süßwarenproduzenten Europas sei. Die Abmahnerin sei Inhaberin diverser Marken, darunter auch die deutsche Wortmarke DE 1 061 960 „SCHULKREIDE“ mit Priorität vom 04. August 1983; eingetragen für „Zuckerwaren, insbesondere Lakritzen“. Ein entsprechender Markenregisterauszug sei in Kopie als Anlage beigefügt. Weiter heißt es, dass die Cloetta Deutschland GmbH ihre Marke seit vielen Jahren zur Kennzeichnung von Lakritzdragee-Produkten nutze.

 

Die Abmahnung Cloetta Deutschland GmbH

Kürzlich habe die Abmahnerin feststellen müssen, dass der Abgemahnte ebenfalls unter der Kennzeichnung „SCHULKREIDE“ Lakritzdragees herstellen, bewerben, anbieten und in Verkehr bringen würde. Er vertreibe die entsprechend gekennzeichneten Produkte über seinen Pnlineshop und würde die Produkte dort entsprechend bewerben. Hierdurch würde der Abgemahnte die Markenrechte der Abmahnerin verletzen.

 

Gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG sei es Dritten u.a. untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers einer Marke im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren zu benutzen, die mit denjenigen identisch seien, für die die Marke Schutz genieße. Der Abgemahnte würde die Bezeichnung „SCHULKREIDE“ für Lakritzdragees verwenden und so die Markenrechte der Cloetta Deutschland GmbH gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG verletzen.

 

Ihre Mandantin habe daher gegen diesen Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche. Der Abmahnerin würden ferner Vernichtungs- und Rückrufansprüche gegen den Abgemahnten zustehen. Schließlich sei dieser verpflichtet, die ihrer Mandantschaft durch die Einschaltung der Rechtsanwälte entstandenen Kosten aus Gesichtspunkten des Schadensersatzes bzw. nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erstatten.

 

Der Abgemahnte sei daher aufzufordern, zur Sicherung dieser Ansprüche eine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen bis zum 16. Juni 2016 zu Händen der JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rechtsverbindlich unterzeichnet abzugeben und Herstellung, Bewerbung und Vertrieb der Produkte unverzüglich einzustellen. Ein entsprechendes sei beigefügt.

 

Weiterhin sei der Abgemahnte aufzufordern, die Kosten ihrer Inanspruchnahme (1.973,90 EUR Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 100.000 EUR) bis zum 23. Juni 2016 zu überweisen.

Abmahnung Cloetta Deutschland GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „Schulkreide“

vertreten durch JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 06/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.