Abmahnung von collectrom – Verein für Händler- und Finanzconsulting (SPAM-Meldezentrale) erhalten? Mir liegt eine Abmahnung vom 11.11.2014 vor. Im Briefkopf steht zunächst in riesiger Schrift „SPAM-MELDEZENTRALE“. Im Internet findet man den Verein unter der Domain http://www.collectrom.com. Dort findet man Informationen über die Tätigkeit des Vereins, die Mitgliederstruktur und auch über Ziele des Vereins collectrom. Es geht dem Verein nach eigenen Angaben um die Einhaltung der Regeln des geltenden Wettbewerbsrechts, um die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, sowie dem Vorgehen gegen unlautere Verbreitung vom Spam (E-Mail udn Fax). Auch Informationen zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen findet man auf collectrom.com.

 

Abmahnung collectrom – 33.296 Mitglieder

In dem Schreiben wird ausgeführt, der Verein habe 33.296 Mitglieder. Zu den Mitgliedern zählen nach Angaben von collectrom Online-Händler, Online-Shops, Dienstleister und Provider. Collectrom würde die Interessen Ihrer Mitglieder wahrnehmen.

 

Ihre unerwünschte Zusendung von Werbung

Hintergrund der mir vorliegenden Abmahnung ist eine unerwünschte Zusendung von Werbung per E-Mail an einen E-Mail-Empfänger, welcher offenbar zuvor nicht ausdrückich in den Erhalt der Werbe-E-Mail eingewilligt hat. Darum wird er jetzt abgemahnt. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, es zu unterlassen, dem konkret benannten E-Mail Empfänger weiterhin unerlaubte Werbung zu senden oder durch Dritte senden zu lassen. Weiterhin wird er aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich dazu verpflichtet, bei zukünftigen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Unterlassungserklärung ist bis zum 21.11.2014 abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Die streitgegenständliche Werbe-E-Mail ist dem Schreiben beigefügt.

 

Abmahnung collectrom (SPAM-Meldezentrale) was tun?

Begründet wird die Abmahnung von collectrom damit, dass zwischen dem Versender der Werbe-E-Mail und dem Empfänger keine geschäftliche Beziehung bestünde. Auch eine Einverständniserklärung läge nicht vor. Daher sei gegen das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verstoßen worden, §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB. Der Unterlassungsanspruch wird auf § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG gestützt.

 

collectrom Abmahnung kostet 232,70 EUR

Um die Angelegenheit im Wege eines Vergleiches beizulegen soll der Abgemahnte die entstanden Aufwandkosten des Vereins collectrom in Höhe von 232,70 € zahlen. Natürlich soll er auch sicherstellen, dass keine weiteren unerlauten Werbemaßnahmen erfolgen. Die erbetene Unterlassungserklärung soll der Abgemahnte bis zum 21.11.2014 zurücksenden.

 

Vorsicht vor der Unterlassungserklärung von collectrom

Unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft, die von collectrom vorformulierte Unterlassungserklärung. Die mir vorliegende Erklärung ist meines Erachten nach zu weit gefasst. Es sollte – wenn überhaupt – nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. 

 

Wichtig: Eine Unterlassungserklärung bindet Sie Ihr Leben lang!

 

Daher sollten Sie ganz besonders vorsichtig mit einer solchen Erklärung umgehen. Lassen Sie durch einen spezialisierten Rechtsanwalt eine abgeänderte Erklärung abgeben. Diese muss der Verein akzeptieren, weil sie geeignet ist, die sogenannte Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen.

 

Abmahnung collectrom – Verein für Händler- und Finanzconsulting

Sie sind auch abgemahnt worden?

 

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